"ePA für alle": Sämtliche Gesundheitsdaten auf einen Blick
Ein persönlicher Datenspeicher, der Patienten lebenslang bei Arztbesuchen begleitet: Die elektronische Patientenakte für alle – ePA – ist nun bundesweit gestartet. Durch sie soll sich die medizinische Versorgung spürbar verbessern.

Die im Januar 2025 angelaufene Pilotphase der ePA mit der Übersicht über Befunde, Diagnosen und Medikation der Versicherten in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens ist damit abgeschlossen. Zudem wurden die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung von der gematik umgesetzt: Bei Nutzung der ePA werden jetzt zusätzlich die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale abgeglichen.
Nutzung für Versicherte freiwillig
Die Nutzung der ePA bleibt für die Leistungserbringer zunächst freiwillig, damit diese sich mit dem System und dem Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Für Patientinnen und Patienten heißt das, dass noch nicht jeder Arzt oder jede Ärztin direkt ab dem 29. April mit der ePA arbeiten wird. Zur Nutzung verpflichtet sind die Mediziner sowie weitere Leistungserbringer ab 1. Oktober 2025. Für Versicherte bleibt die ePA-Nutzung freiwillig.
Wer das nicht möchte, kann ganz einfach bei seiner Krankenkasse widersprechen. Ein Widerspruch ist vor und nach der Bereitstellung möglich, die ePA wird in dem Fall gelöscht. Um die ePA selbst einsehen zu können, müssen sich Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und den ePA-Zugang darin einrichten.
Die ePA im Überblick
Die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit auf einer Externer Link:Themenseite im Internet. An dieser Stelle erfahren Sie beispielsweise, wie Sie auf die ePA zugreifen und sich einloggen können und wie Sie die ePA auch ohne App verwenden können. Erläutert werden zudem die Inhalte der ePA, die Funktionsweise der Medikationsliste und die Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten, sie zu befüllen sowie der Speicherung einzelner sensibler Befunde zu widersprechen. Beantwortet wird außerdem die Frage, welche Widerspruchsmöglichkeiten die Versicherten haben, die keine ePA nutzen möchten.
Antworten auf technische Fragen sowie zur Sicherheit der ePA finden Sie auf der Externer Link:Website der Gematik.
Umfassende Sammlung von Informationen und Daten
Mit dem Start der ePA für alle erhalten Versicherte eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht. Ärztinnen und Ärzte können so besser nachvollziehen, welche Medikamente eingenommen werden. Darüber hinaus sind die Mediziner verpfichtet, auch Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die sie im Rahmen einer aktuellen
Behandlung erstellen, in der ePA zu speichern. Entsprechend sollen bei einem Arztwechsel, nach Zusatzuntersuchungen oder nach Krankenhausaufenthalten die erfassten Informationen vorliegen.
ePA-Zugriff kann inhaltlich und zeitlich begrenzt werden
Wichtig zu wissen: Laut BMGkurz fürBundesgesundheitsministerium können Versicherte der Befüllung der ePA widersprechen. Das gilt insbesondere für besonders sensible Daten und Dokumente. Demnach haben Versicherte außerdem die Möglichkeit,
den Zugriff auf ihre ePA zeitlich und/oder inhaltlich zu begrenzen. Über die ePA-App können Versicherte beispielsweise einzelne Ärzte vom Zugriff auf ihre Daten ausnehmen. Wer die App nicht nutzt, kann sich zur Regelung des Zugriffs auf seine ePA an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden.
Ab Juli 2025 sollen die Daten aus der ePA auch zu Forschungszwecken genutzt werden können. Sie werden dem BMGkurz fürBundesgesundheitsministerium zufolge zu diesem Zweck pseudonymisiert (ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArMkurz fürBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Daten nicht bereitstellen wollen, können dem widersprechen – in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen.
Technik darf niemanden ausgrenzen
Der VdK sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv. Durch die Bündelung der Daten lassen sich unnötige Mehrfachbehandlungen und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. So gibt die ePA zum Beispiel bei der Einlieferung eines Patienten ins Krankenhaus den Klinikärzten einen vollständigen Überblick über dessen wichtigste Daten. Voraussetzung ist für den VdK, dass bei der Nutzung der ePA niemand ausgeschlossen wird, weil etwa die App auf älteren Mobiltelefonen nicht läuft. Weiterhin muss die Registrierung und Authentifzierung für alle leicht durchzuführen sein.