Kontakt: Nidda
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In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Geschulte Ehrenamtliche unterstützen Sie im Kreisverband im Rahmen der Wohn- und Fachberatung für Barrierefreiheit:
Die Kontaktperson in Ihrer Nähe finden Sie hier: Externer Link:Wohn- und Fachberater
Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen Schwerbehindertenvertretungen in den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Externer Link:Informationen
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.