Was der VdK Hessen-Thüringen fordert

Schon 1949 wurde Artikel 3 Absatz 2 – "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Die Umsetzung stellt noch heute in vielen Lebensbereichen eine Herausforderung dar. In seinem sozialpolitischen Forderungskatalog hat der VdK klare Forderu

Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Förderung der Entgeltgleichheit: Der VdK begrüßt die Bestrebungen der Hessischen Landesregierung, Lohnungerechtigkeit abzubauen. Der 2020 aktualisierte "Hessische Lohnatlas" dokumentiert die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern für jede Stadt und Region. Basis sind Zahlen über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit aus dem Jahr 2018. Die erhobenen Daten sorgen für mehr Transparenz, eine gerechte Bezahlung ist damit jedoch noch nicht erreicht. Um ein vollständiges Bild zu ergeben, müssten in den Lohnatlas außerdem die Verdienste von Teilzeitbeschäftigten – dies sind vornehmlich Frauen – einfließen. Um Entgeltgleichheit auf dem gesamten Arbeitsmarkt umzusetzen, ist es notwendig, dass alle Akteurinnen und Akteure, die für die Vergütung zuständig sind, die Ergebnisse des Lohnatlasses ernst nehmen und aktiv gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Arbeitgeber fordert der VdK insbesondere auf, tarifgebundene Arbeitsverträge abzuschließen.
  • Mehr Frauen in die Parlamente: Nach wie vor sind Frauen in Parlamenten unterrepräsentiert. Deswegen muss im Rahmen von Wahlrechtsreformen auf Landes- wie auf kommunaler Ebene sichergestellt werden, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Die Plätze auf Wahllisten sind paritätisch zu besetzen, außerdem ist eine paritätische Zusammensetzung der Parlamente anzustreben.
  • Paritätische Besetzung von Vorständen: Die gesetzliche Verankerung der Gleichberechtigung der Geschlechter hat grundsätzlich auch in der Arbeitswelt Gültigkeit, in der Praxis sind Frauen jedoch noch immer in den Chefetagen unterrepräsentiert. Dies gilt auch für ehrenamtliche Vorstände in Vereinen, Verbänden und Gremien. Der VdK fordert – entsprechende Bewerbungen vorausgesetzt – die paritätische Besetzung von Vorständen. Dies betrifft sowohl die Besetzung von Posten in der Wirtschaft und in Organisationen als auch ehrenamtliche Funktionen.
Förderung von Frauen mit Behinderung
  • Förderung arbeitsloser Frauen mit Behinderungen: Frauen mit Behinderungen sind in der Arbeitswelt oft mehrfach benachteiligt. Im Vergleich zu Männern mit Behinderungen verlassen sie die Schule häufiger ohne Abschluss, finden schwerer einen Ausbildungsplatz und sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Der VdK fordert eine stärkere Förderung betroffener Frauen beim Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt. Soweit spezielle Förderprogramme oder Arbeitsplatzanpassungen nicht ausreichen, müssen
    unbefristete Eingliederungszuschüsse für alle Arbeitsverhältnisse bereitgestellt werden.
  • Qualifizierungsoffensive für Frauen mit Behinderungen in Schule, Ausbildung und Beruf: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Frauen mit Einschränkungen vor besonders große Herausforderungen. Berufstätige Frauen und Mütter mit Behinderungen sollten daher mit speziellen Förderangeboten unterstützt werden.
Gewalt gegen Frauen stoppen
  • Hilfen für traumatisierte weibliche Flüchtlinge: Armut, Krieg und Verbrechen gegen die Menschenrechte führen dazu, dass vielerorts Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Mädchen und Frauen fliehen zudem vor Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder auch, um Übergriffen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu entgehen. Traumatisierte Mädchen und Frauen, die nach Deutschland kommen, sollten umgehend entsprechende Hilfen erhalten. Der VdK erwartet von den Landesregierungen in Hessen und Thüringen den Ausbau der bestehenden Aufklärungsoffensive über die rechtlichen Konsequenzen von Gewalt und die Möglichkeiten der Opfer nach gewalttätigen und sexuellen Übergriffen. Darüber hinaus sind psychosoziale Unterstützungsangebote und eine spezifische Gesundheitsversorgung für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften erforderlich.
  • Frauenhäuser und Schutzwohnungen: Frauenhäuser und Schutzwohnungen bieten Frauen und Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine sichere Unterkunft an. In Hessen gibt es insgesamt 31 Frauenhäuser, in Thüringen sind es 12. Das bisherige Angebot von Frauenhäusern muss gemäß der seit 2018 auch in Deutschland geltenden Istanbul-Konvention verstärkt werden. Diese Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen schafft, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. In diesem Sinne ist es notwendig, die personelle und finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu überarbeiten und die multiprofessionelle Vernetzung und Koordination auf regionaler undüberregionaler Ebene zu fördern. Nach Ansicht des VdK sollte dabei insbesondere auf Barrierefreiheit geachtet werden. Für den Neu- und Umbau von barrierefreien Frauenhäusern in Hessen stehen bis 2023 jährlich circa 2,1 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" zur Verfügung, die seit 2021 durch eine Landesförderung ergänzt werden.