Willkommen in der VdK-Familie
Der VdK Hessen-Thüringen ist der größte Sozialverband in Hessen und Thüringen: Mehr als 293.000 Menschen gehören unserer VdK-Familie an. Auch Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Erfahren Sie im Folgenden alles, was Sie dazu wissen müssen.
So werden Sie Mitglied!
Jetzt online Mitglied werden
In Kürze werden Sie an dieser Stelle dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen mit unserem elektronischen Mitgliedsantrag direkt und unkompliziert online beitreten können - einfach, indem Sie das Formular ausfüllen und absenden!
Mitgliedsantrag zum Herunterladen
Um die Mitgliedschaft im VdK Hessen-Thüringen zu beantragen, nutzen Sie einfach unseren Herunterladen:Mitgliedsantrag im PDF-Format (PDF, 2.07 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm). Er umfasst wichtige Informationen für unsere Neumitglieder! Das Formular können Sie digital ausfüllen, drucken und per Post an uns senden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag zunächst zu drucken, die Papiervorlage auszufüllen und an den VdK Hessen-Thüringen zurückzuschicken.
Fragen und Antworten zur VdK-Mitgliedschaft
Mitglied des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen werden können alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen und Thüringen, die unsere Unterstützung in Anspruch nehmen oder sich freiwillig engagieren möchten. Dem VdK Hessen-Thüringen beitreten kann selbstverständlich auch, wer sich mit uns in einer solidarischen Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit starkmachen will. Grundsätzliche Voraussetzung dafür ist die Anerkennung unserer Herunterladen:Satzung (PDF, 1.49 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).
- Information und Beratung: Der VdK informiert und unterstützt seine Mitglieder in allen Fragen rund um Gesundheit, Behinderung, Pflege und Rente. Das Angebot reicht von der qualifizierten Beratung in Externer Link:sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zur Externer Link:Wohnraumberatung.
- VdK-Zeitung: Unsere Mitglieder erhalten zehn Ausgaben der VdK-Zeitung im Jahr, mit Berichten aus dem Verbandsleben sowie wertvollen Informationen aus den Themenbereichen Rente, Pflege, Sozialpolitik, Gesundheit und Sozialrecht.
- Sozialpolitisches Engagement: Im Interesse unserer Mitglieder kämpfen wir für soziale Gerechtigkeit – auf Bundes- und Landesebene sowie in Städten, Landkreisen und Kommunen. Dazu stehen wir ständig in Kontakt zu Politik, Verwaltung und anderen Organisationen und setzen uns für benachteiligte Menschen ein.
- Persönliche Betreuung und vielfältige Angebote vor Ort: In unseren 1.200 Ortsverbänden kümmern sich 12.000 ehrenamtlich Aktive um die Anliegen und Bedürfnisse der Mitglieder. Dazu gehören Hilfen wie die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen aber auch Kranken- und Geburtstagsbesuche sowie gesellige Zusammenkünfte und gemeinsame Ausflüge.
Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft im VdK Hessen-Thüringen beträgt 5,50 Euro.
Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar. In der Regel erkennt das Finanzamt solche Beiträge als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 300 Euro ohne formale Zuwendungsbescheinigung an.
Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts. Die Buchungsbestätigung, zum Beispiel der Kontoauszug bzw. der Bareinzahlungsbeleg, muss Folgendes enthalten:
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Name und Kontonummer/IBAN des Auftraggebers/der Auftraggeberin und des Empfängers
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den Betrag
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den Buchungstag
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die VdK-Mitgliedsnummer
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den Beitragszeitraum
Zusätzlich muss eine vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen erstellte Erklärung beigefügt werden. Diesen Herunterladen:vereinfachten Spendennachweis (PDF, 121 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) können Sie herunterladen, drucken und Ihrem Zahlungsbeleg beifügen.
Sie erhalten Sozialleistungen wie Krankengeld, Witwenrente, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und beziehen zusätzlich Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)? Dann haben Sie Anspruch auf Erstattung des VdK-Mitgliedsbeitrags. In dem Fall wird die ergänzende Sozialleistung (Bürgergeld, Sozialhilfe) nicht um den vollen Betrag der anderen Sozialleistung gemindert, sondern der Abzug um den VdK-Mitgliedsbeitrag verringert.
Voraussetzung für die Erstattung des Mitgliedsbeitrags ist, dass dieser vom Mitglied bereits bezahlt wurde. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Herunterladen:Info-Dienst 04 – „Mitgliedsbeitrag: Absetzbarkeit und Erstattung“ (PDF, 78 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).