VdK-Beratungsstelle Wiesbaden
In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt und Rückmeldung
Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen. Je nach Umfang Ihres Anliegens und aktueller Auslastung kann dies unterschiedlich lange dauern.
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Wo Sie uns finden
Wie Sie uns erreichen
Telefon: 0611 60917590
E-Mail: Externer Link:beratung.wiesbaden@vdk.de
Sie möchten erstmals Kontakt aufnehmen oder haben ein neues Anliegen?
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular weiter oben auf dieser Seite. Dort werden alle notwendigen Informationen abgefragt, damit wir Ihre Anfrage gezielt bearbeiten und uns auf Ihren Fall vorbereiten können.
Sie möchten Unterlagen nachreichen oder haben eine Rückfrage zu einem laufenden Vorgang?
Dann können Sie uns eine E-Mail senden. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und, falls vorhanden, das Aktenzeichen an, damit wir Ihre Nachricht zuordnen können.
Telefonisch erreichen Sie uns:
- Montag bis Freitag: 9:00–12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag zusätzlich: 13:30–15:30 Uhr
Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf unsere telefonische Erreichbarkeit. Nicht alle Geschäftsstellen sind zu diesen Zeiten persönlich besetzt. Ist ein persönlicher Beratungstermin erforderlich, stimmt die Geschäftsstelle diesen mit Ihnen ab.
Weitere Angebote
Beratung zum Thema Barrierefreiheit
Geschulte Ehrenamtliche unterstützen Sie im Kreisverband im Rahmen der Wohn- und Fachberatung für Barrierefreiheit:
- Telefonische, schriftliche und Vor-Ort-Beratung zu den Themen Wohnen und öffentlicher Raum
- Sensibilisierung zum Thema Alter und Beeinträchtigung z.B. mit dem gerontologischen Trainingsanzug GERT®
- Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit
Die Kontaktperson in Ihrer Nähe finden Sie hier: Externer Link:Wohn- und Fachberater
Inklusion in der Arbeitswelt - Betriebsarbeit
Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen Schwerbehindertenvertretungen in den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Externer Link:Informationen
Musterschreiben zur Fristwahrung
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.