VdK-Beratungsstelle Gießen

In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
 
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wobei wir helfen

  • Rentenversicherung
  • Erwerbsminderung
  • Rehabilitation & Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Grundsicherung & Sozialhilfe
  • (optional: Behindertenrecht etc.)

Weitere Angebote

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

Geschulte Ehrenamtliche unterstützen Sie im Kreisverband im Rahmen der Wohn- und Fachberatung für Barrierefreiheit:

  • Telefonische, schriftliche und Vor-Ort-Beratung zu den Themen Wohnen und öffentlicher Raum
  • Sensibilisierung zum Thema Alter und Beeinträchtigung z.B. mit dem gerontologischen Trainingsanzug GERT®
  • Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit

Die Kontaktperson in Ihrer Nähe finden Sie hier: Externer Link:Wohn- und Fachberater

Inklusion in der Arbeitswelt - Betriebsarbeit

Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen Schwerbehindertenvertretungen in den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Externer Link:Informationen

Beratung durch Versichertenältesten der DRV

  • Unser Versichertenältester steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Rente zur Verfügung.
  • Montag 10:00 - 13:00 Uhr
  • Beratung nur nach Terminvereinbarung

Wo Sie uns finden

Kontakt: Gießen

Adresse Liebigstr. 15, 35390 Gießen Telefon: 0641 2010330 0641 2010330 E-Mail: beratung.giessen@vdk.de Website: Kontaktformular und weitere Informationen

Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
Freitag
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Räumlichkeiten in der 
Bezirksgeschäftsstelle Gießen 

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Kontaktanfrage VdK Beratungsstelle Gießen

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Musterschreiben zur Fristwahrung

 

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.