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Sozialrecht

Wir stehen an der Seite unserer Mitglieder – mit kompetenter Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Sozialberatung – Hilfe bei sozialrechtlichen Anliegen

Ob zu Rente, Pflege, Gesundheit oder Behinderung: Der VdK unterstützt bei Fragen rund um das Sozialrecht und hilft dabei, sozialrechtliche Ansprüche zu klären und das weitere Vorgehen zu planen. Diese Seite gibt einen Überblick über die sozialrechtliche Beratung beim VdK.

Ihre erste Anlaufstelle bei sozialrechtlichen Anliegen sind die Beratungsstellen des VdK in Ihrer Nähe. Hier werden Ihre Unterlagen geprüft, Sie erhalten eine individuelle Beratung und Unterstützung bei Widersprüchen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder vor Ort.

Sollte es im weiteren Verlauf zu einem Klageverfahren kommen, werden Sie entsprechend weiter begleitet.

Themen der Sozialberatung

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Zum Beispiel gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie “Kur” und Umschulung).
    Die Aufnahme von Rentenanträgen erfolgt in den Kreisgeschäftsstellen durch Versichertenberater / Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung. Diese Experten bieten zudem Sprechstunden in den Räumen der VdK-Kreisgeschäftsstellen an.
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX): Zum Beispiel Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung 

Was kostet die Sozialberatung beim VdK Hessen-Thüringen?

Die sozialrechtliche Beratung beim VdK Hessen-Thüringen ist für Mitglieder kostenfrei.
Das bedeutet: Sie können sich beraten lassen, ohne zusätzliche Kosten für die Beratung zahlen zu müssen.

Für eine rechtliche Vertretung ist eine Mitglied

Unsere Kompetenz in Zahlen

Mehr als
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Rechtsberatungen im Jahr 2025

Spannende Rechtsthemen im Video

Ob Rente, Reha oder Grad der Behinderung: In den Videos der Serie "Rat und Tat" nehmen VdK-Rechtsexpertinnen und -experten wichtige Themen des Sozialrechts unter die Lupe. Sie erläutern klar und leicht verständlich, worum es geht, wen es be

Aktuelles aus dem Sozialrecht

News-Karussell
Kategorie Urteil

Heizkosten: Darf das Jobcenter Zuschüsse zurückfordern?

Vorsicht, wenn das Jobcenter einen zu hohen Heizkostenzuschuss zahlt: Bei fehlerhafter Berechnung droht dem Empfänger eine Rückforderung. Wann die rechtens ist, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen klargestellt.

Kategorie Urteil Sozialrecht Teilhabe Hilfsmittel Gesundheitssystem

Anspruch auf besseres Hören

Für Hörgeräte zahlt die Krankenkasse, allerdings nur in Höhe eines Festbetrags, der nicht immer die tatsächlichen Kosten abdeckt. Ein teureres Gerät muss schon einen „erheblichen Gebrauchsvorteil“ bieten, damit die Kasse dafür aufkommt. 

Ein Klimagerät mit Ventilator zur besseren Luftzirkulation
Kategorie Sozialrecht Pflege zu Hause

Pflegekasse zahlt für Klimabox

Das Sozialgericht Mainz hat eine Pflegekasse dazu verurteilt, sich an den Kosten für den Einbau einer Klimaanlage in der Wohnung einer pflegebedürftigen Frau zu beteiligen.  

Kategorie Sozialrecht Rente Pflege zu Hause

Urteil stärkt pflegende Rentner und Rentnerinnen

Zur Information und Beratung verpflichtet ist ein Versicherungsträger grundsätzlich, wenn sich ein Versicherter mit einem Anliegen meldet. Aber auch darüber hinaus, etwa, um pflegende Angehörige auf die Option einer Teilrente hinzuweisen.

Kategorie Urteil Wohnen Sozialrecht Barrierefreiheit

Gericht stärkt Anspruch auf Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit

Der Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft um den Anbau eines Außenaufzugs als bauliche Maßnahme zum Abbau von Barrieren beschäftigte zunächst das Landgericht München I. Der Bundesgerichthof (BGH) hat nun darüber und in einem ähnlichen…

So hilft der VdK

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Setzen Sie mit dem VdK Ihre Ansprüche gegenüber Behörden, Verwaltungen und Sozialgerichten durch! Der VdK kämpft für die Rechte seiner Mitglieder – durch alle Instanzen.

Fragen und Antworten zur Rechtsberatung

Behindertenrecht

  • Anerkennung einer Behinderung
  • Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. von Freifahrten bei der Bahn)
  • Zustimmungsverfahren bei Kündigung
  • Rehabilitation

Rentenrecht

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Frauen/Arbeitslose und nach Altersteilzeit
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Übergangsregelungen
  • Rentenrechtliche Zeiten
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (keine gerichtliche Vertretung)
  • Steuerliche Auswirkungen in den Grundsätzen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Leistungen der GKV (zum Beispiel Krankengeld, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorge)

Probleme mit der Berufsgenossenschaft

  • Berufsgenossenschaftsrente
  • Verletztengeld
  • Reha-Maßnahmen
  • Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle

Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Leistungsarten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II/Bürgergeld usw.)
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor Familiengerichten)

Pflegeversicherung

  • Pflegegeld und Pflegesachleistung und als Voraussetzung dafür die Anerkennung eines Pflegegrads
  • Hilfsmittel der Pflegekassen

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

  • Arbeitslosengeld
  • Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
  • Sperrzeiten

Sonstige Bereiche

  • Soziales Entschädigungsrecht / Sozialgesetzbuch (SGB) XIV
  • Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Wohngeld (keine gerichtliche Vertretung), Landesblindengeld und Landesgehörlosengeld)
  • Kindergeld, soweit ein Bezug zur Behinderung besteht (keine gerichtliche Vertretung)

Auch wenn laut Satzung nur eine sozialrechtliche Vertretung möglich ist, lässt der VdK seine Mitglieder in Fragen außerhalb des Sozialrechts nicht allein, sofern diese in Zusammenhang mit Behinderungen, Alter oder Bedürftigkeit stehen. In sogenannten Orientierungssprechstunden, die in der Regel in den Bezirksgeschäftsstellen stattfinden, prüfen zugelassene Rechtsanwälte, die das Vertrauen des VdK genießen, im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs den Sachverhalt und geben Empfehlungen ab, wie weiter verfahren werden sollte. Beispiele für solche Grenzfälle sind:

  • Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
  • Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
  • Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung

Im ersten Termin schildern Sie Ihr Anliegen und legen vorhandene Unterlagen vor. Die Beratungsstelle prüft Ihre Situation und gibt eine erste fachliche Einschätzung. Gemeinsam wird besprochen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Die Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich vor Ort.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung und Vorbereitung:

  • Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer Beratungsstelle.
  • Bringen Sie zum Beratungstermin alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen betreffen (z. B. Bescheide, Anträge oder Schreiben der zuständigen Stelle).
  • Wenn vorhanden, können auch Aktenzeichen oder die Rentenversicherungsnummer hilfreich sein.
  • Soll im Anschluss an die Beratung ein Widerspruch eingelegt werden, wird der aktuelle Bescheid benötigt.
  • Für ein mögliches Klageverfahren sind zusätzlich der Widerspruchsbescheid und weitere Unterlagen erforderlich.
  • Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, zur Terminvereinbarung möglichst schriftlich Kontakt aufzunehmen, zum Beispiel per E-Mail oder Fax.

Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie juristische Vertretung im Sozialrecht. Voraussetzung dafür ist gemäß unserer Satzung eine Mitgliedschaft von zwei Jahren.

Laut unserer Satzung zahlen unsere Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 6,50 Euro. 

Kontakt

Kontakt: Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, Abteilung Recht und Beratung

Adresse Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main E-Mail: recht.ht@vdk.de