
Sozialrecht
Wir stehen an der Seite unserer Mitglieder – mit kompetenter Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Sozialberatung – Hilfe bei sozialrechtlichen Anliegen
Ob zu Rente, Pflege, Gesundheit oder Behinderung: Der VdK unterstützt bei Fragen rund um das Sozialrecht und hilft dabei, sozialrechtliche Ansprüche zu klären und das weitere Vorgehen zu planen. Diese Seite gibt einen Überblick über die sozialrechtliche Beratung beim VdK.
Ihre erste Anlaufstelle bei sozialrechtlichen Anliegen sind die Beratungsstellen des VdK in Ihrer Nähe. Hier werden Ihre Unterlagen geprüft, Sie erhalten eine individuelle Beratung und Unterstützung bei Widersprüchen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder vor Ort.
Sollte es im weiteren Verlauf zu einem Klageverfahren kommen, werden Sie entsprechend weiter begleitet.
Themen der Sozialberatung
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Zum Beispiel gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie “Kur” und Umschulung).
Die Aufnahme von Rentenanträgen erfolgt in den Kreisgeschäftsstellen durch Versichertenberater / Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung. Diese Experten bieten zudem Sprechstunden in den Räumen der VdK-Kreisgeschäftsstellen an. - Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX): Zum Beispiel Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
- Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
- Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Unsere Kompetenz in Zahlen
Aktuelles aus dem Sozialrecht
So hilft der VdK
Fragen und Antworten zur Rechtsberatung
Behindertenrecht
- Anerkennung einer Behinderung
- Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. von Freifahrten bei der Bahn)
- Zustimmungsverfahren bei Kündigung
- Rehabilitation
Rentenrecht
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Frauen/Arbeitslose und nach Altersteilzeit
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Übergangsregelungen
- Rentenrechtliche Zeiten
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (keine gerichtliche Vertretung)
- Steuerliche Auswirkungen in den Grundsätzen
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Leistungen der GKV (zum Beispiel Krankengeld, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorge)
Probleme mit der Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaftsrente
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Leistungsarten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II/Bürgergeld usw.)
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor Familiengerichten)
Pflegeversicherung
- Pflegegeld und Pflegesachleistung und als Voraussetzung dafür die Anerkennung eines Pflegegrads
- Hilfsmittel der Pflegekassen
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitslosengeld
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
Sonstige Bereiche
- Soziales Entschädigungsrecht / Sozialgesetzbuch (SGB) XIV
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Wohngeld (keine gerichtliche Vertretung), Landesblindengeld und Landesgehörlosengeld)
- Kindergeld, soweit ein Bezug zur Behinderung besteht (keine gerichtliche Vertretung)
Auch wenn laut Satzung nur eine sozialrechtliche Vertretung möglich ist, lässt der VdK seine Mitglieder in Fragen außerhalb des Sozialrechts nicht allein, sofern diese in Zusammenhang mit Behinderungen, Alter oder Bedürftigkeit stehen. In sogenannten Orientierungssprechstunden, die in der Regel in den Bezirksgeschäftsstellen stattfinden, prüfen zugelassene Rechtsanwälte, die das Vertrauen des VdK genießen, im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs den Sachverhalt und geben Empfehlungen ab, wie weiter verfahren werden sollte. Beispiele für solche Grenzfälle sind:
- Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
- Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
Im ersten Termin schildern Sie Ihr Anliegen und legen vorhandene Unterlagen vor. Die Beratungsstelle prüft Ihre Situation und gibt eine erste fachliche Einschätzung. Gemeinsam wird besprochen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Die Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich vor Ort.
Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung und Vorbereitung:
- Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer Beratungsstelle.
- Bringen Sie zum Beratungstermin alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen betreffen (z. B. Bescheide, Anträge oder Schreiben der zuständigen Stelle).
- Wenn vorhanden, können auch Aktenzeichen oder die Rentenversicherungsnummer hilfreich sein.
- Soll im Anschluss an die Beratung ein Widerspruch eingelegt werden, wird der aktuelle Bescheid benötigt.
- Für ein mögliches Klageverfahren sind zusätzlich der Widerspruchsbescheid und weitere Unterlagen erforderlich.
- Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, zur Terminvereinbarung möglichst schriftlich Kontakt aufzunehmen, zum Beispiel per E-Mail oder Fax.
Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie juristische Vertretung im Sozialrecht. Voraussetzung dafür ist gemäß unserer Satzung eine Mitgliedschaft von zwei Jahren.
Laut unserer Satzung zahlen unsere Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 6,50 Euro.








