Zuschüsse für barrierefreien Wohnraum
Möglichst lange zu Hause wohnen können - das wünschen sich die meisten. Aber manchmal geht es das nicht ohne den Umbau der Dusche oder die Anbringung eines Rundlaufs. Für diese Maßnahmen gibt es jetzt wieder Zuschüsse von der KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau.

Erfolg für den VdK: Nach längerer Pause werden ab dem 8. April 2026 wieder Gelder aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt, die über die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden können. Gefördert wird damit der barrierereduzierende Umbau von Bestandsimmobilien. Dass das Programm “Altersgerecht umbauen” wieder aufgelegt wurde, führt der VdK auch auf seine beharrliche sozialpolitische Interessenvertretung zurück. Insgesamt sind für dieses Programm 50 Millionen Euro vorgesehen.
Förderung für Mieter und Eigentümer
Private Eigentümer oder Mieter von Häusern beziehungsweise Wohnungen können diese Zuschüsse beantragen, unabhängig von Anlass, Alter oder Einkommen. Einzelne Maßnahmen werden mit 10 Prozent der Gesamtkosten und bis maximal 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent oder bis zu 6.250 Euro von den Gesamtkosten erstattet. Auch für den Kauf einer umgebauten Immobilie kann man eine finanzielle Förderung beantragen.
Schnell vergriffen
Die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden muss. Informationen und die Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Externer Link:Website der KFW unter Externer Link:Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW). Bitte beachten Sie, dass die Fördersumme in den vergangenen Jahren nach kurzer Zeit verbraucht und eine Antragstellung dann nicht mehr möglich war.
VdK fordert mehr Fördergelder
Auch bei der Neuauflage des Programms dürften die bewilligten 50 Millionen Euro zu knapp bemessen sein. Schon jetzt ist nach Einschätzung des VdK absehbar, dass die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigen wird. Seinen Berechnungen zufolge werden drei Millionen barrierefreie Wohnungen zusätzlich gebraucht. Um den tatsächlichen Bedarf an Fördergeldern für den barrierereduzierenden Umbau von Bestandsimmobilien zu decken, sei daher ein Betrag von 390 Millionen Euro erforderlich. Nach Angaben des Bundesbauministeriums wurden im Zeitraum zwischen 2014 und Ende 2025 bereits Zuschüsse von insgesamt 462,5 Millionen Euro an 242.000 Antragstellende ausgezahlt.