Kategorie Pflege zu Hause Gesundheitsvorsorge

Hitze-Tipps für die Pflege zu Hause

Ein Empfehlungspapier des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration fasst zusammen, was Personen mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf und ihre Familien bei hohen Temperaturen wissen sollten.

Thermometer
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Viele Menschen freuen sich über sommerliche Wärme. Insbesondere für Ältere oder Personen, die aufgrund von Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen sind, kann Hitze aber zur ernsten Gefahr für die Gesundheit werden. Um sich gut vorzubereiten und über wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu informieren, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) den Ratgeber Externer Link:"Hitze – Was man für Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit wissen sollte" herausgegeben, den das HMSI auf seiner Internetseite anbietet.

Die darin aufgeführten Empfehlungen wurden im Rahmen des Hessischen Hitzeaktionsplans in Zusammenarbeit dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und der Fach- und Vernetzungsstelle Senioren- und Generationenhilfe der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung erarbeitet.

Risiken kennen und vorbeugen

Ausführlich dargestellt werden etwa die Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit sowie die Risikofaktoren und Symptome von Hitzschlag und Hyperthermie (Überwärmung). Das Angebot des Empfehlungspapiers wird ergänzt durch Verhaltenstipps im Sinne des Hitze- und des UV-Schutzes sowie Hinweisen zu Möglichkeiten, das Raumklima in Hitzeperioden positiv zu beeinflussen.

Die Autoren heben zudem hervor: In Hitzezeiten ist es wichtig darauf zu achten, ob ein pflege- oder betreuungsbedürftiger Mensch aufgrund seines Gesundheitszustands oder seiner Wohnsituation besonders gefährdet ist. Betroffen sein können demnach Personen mit Mobilitätseinschränkung oder Demenz-Erkrankung. Ein Risiko bestehe aber auch für kognitiv oder körperlich nicht stark eingeschränkte Menschen, zum Beispiel durch mangelnde Flüssigkeitsaufnahme.

Möglichkeiten der Beratung

Der Ratgeber führt verschiedene gesetzliche Regelungen auf, die den Anspruch auf eine entsprechende Beratung sichern, beispielsweise durch den ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch XI, die von der zuständigen Pflegekasse angeboten und durch die Pflegestützpunkte erbracht werden.