Kategorie Pflege

Hilfe für häusliche Pflege

Wer die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf  "Hilfe zur Pflege". Aber auch Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt haben, können diese Leistung beantragen. Nur wissen das die meisten nicht. 

© IMAGO / Martin Wagner

Unterversorgung und Überforderung

Eine neue, vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebene Studie geht davon aus, dass nur ein Bruchteil von zu Hause betreuten Pflegebedürftigen die ihnen zustehende „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nimmt. Daher sei zu befürchten, „dass in zahlreichen Haushalten Formen der Unterversorgung und Überforderung vorliegen“. 

Hohe Dunkelziffer

In Hessen leben rund 425.000, in Thüringen knapp 200.000 Pflegebedürftige, von denen der größte Teil zu Hause versorgt wird (Hessen: 366.000; Thüringen: 170.000).  Während in der stationären Pflege fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten (in Hessen wie Thüringen 41 Prozent) Hilfe zur Pflege bezieht, sind es bei den zu Hause Betreuten nur ganz wenige. In Hessen beträgt ihr Anteil zwei Prozent, in Thüringen sogar nur 0,9 Prozent. Es muss daher von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, also von vielen Fällen, in denen diese finanzielle Hilfe dringend benötigt, aber nicht beantragt wird. 

Unwissenheit und Scham

In der Studie werden mehrere Gründe für diese Diskrepanz genannt: Scham und Hemmungen bei den Betroffenen, fehlende Information und Beratungsangebote, die gezielt über Leistungen aufklären, aber auch die langwierige Bearbeitung von Anträgen durch die zuständigen Ämter. 

Antragsverfahren beschleunigen

Der Paritätische Gesamtverband fordert daher, die „fachliche Begleitung und Unterstützung“ der Pflegehaushalte auszubauen. Dafür sei es erforderlich, die Rolle der Kommunen in der Organisation der pflegerischen Versorgung zu stärken. Außerdem müssten die Prüfverfahren bei der Beantragung von Hilfe zur Pflege beschleunigt werden. Denn viele ambulante Pflegedienste werden erst tätig, wenn die Bewilligung vorliegt. Bis dahin können jedoch Monate vergehen, in denen der oder die Pflegebedürftige bereits dringend Betreuung durch professionelle Pflegekräfte benötigt hätte. Die Ergebnisse der Studie bestätigten überdies, was Paritätischer wie auch der VdK seit langem fordern: die Einführung einer Pflegevollversicherung, die alle Kosten für den pflegerischen Aufwand abdeckt. 

Wer bekommt Hilfe zur Pflege?

Hilfe zur Pflege kann beantragen, wer pflegebedürftig ist, aber nicht über genügend Einkommen verfügt, um die Pflegekosten zu bestreiten. Voraussetzung ist, die eigene Bedürftigkeit nachzuweisen. Dabei wird auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Die Vermögensfreigrenze liegt für Alleinstehende bei 10.000 und für Ehepaare bei 20.000 Euro. Menschen im Pflegegrad 1 erhalten in der Regel keine Hilfe zur Pflege. 

Wichtig: Pflegegeld wird bei der Beantragung der Hilfe zur Pflege nicht als Einkommen gewertet, muss aber angegeben werden!