Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit
Der Alltag taubblinder und hörsehbeeinträchtigter Menschen birgt viele Herausforderungen. Verstärkte Unterstützung bietet Betroffenen und ihren Angehörigen eine hessenweit agierende Beratungsstelle.
Mit 500.000 Euro finanziert das Land Hessen die Beratungsstelle in Trägerschaft der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista), um die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit sicherzustellen und deren gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.
Unterstützung von Expertinnen
Wer Schwierigkeiten beim Sehen und Hören hat, Rat oder Unterstützung bei der selbstständigen Gestaltung des Alltags braucht oder Informationen rund um eine Assistenz, Hilfsmittel und rechtliche Ansprüche benötigt, kann sich an die Expertinnen der Beratungsstelle wenden: Klara Bellinger und Lena Schmidt beraten Ratsuchende und helfen dabei, die passenden Angebote zu finden für ein selbstbestimmtes Leben, das trotz Einschränkung mehr Teilhabe möglich macht.
Kostenfrei und kompetent
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Für Klienten, die Unterstützung im Beratungsgespräch brauchen, werden Dolmetschende oder Taubblindassistenzen organisiert - auch dafür entstehen keine Kosten.
Ein Treffen kann in den Räumen der Beratungsstelle in Frankfurt am Main oder Marburg/Lahn stattfinden. Aber auch online (Videokonferenz via Zoom), telefonisch oder beim Anfragenden zu Hause ist das möglich.
Themen können sein:
- Schwerbehindertenausweis, Taubblindengeld, Assistenz, Kostenübernahme für Hilfsmittel
- Unterstützung bei der Antragstellung bei Ämtern und Kostenträgern
- Psychosoziale Beratung
- Information und Gespräche für Angehörige
- Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen, Vereinen, Bildungs- und Reha-Angeboten
So nehmen Sie Kontakt auf
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen halten die Externer Link:blista-Website sowie das Externer Link:Flugblatt der Beratungsstelle bereit.