Moderate Anhebung
Aufgrund der übermäßig hohen Inflation in den vergangenen Jahren war dieser Schritt unumgänglich. Die mit dem allgemeinen Anstieg des Preisniveaus einhergehenden Kostenentwicklung zum Beispiel für Strom und Heizung, Hausneben- und Verwaltungskosten in jeder unserer mehr als 60 Büros und Anlaufstellen in Hessen und Thüringen haben die Ausgaben des Verbands deutlich erhöht und werden auch weiterhin auf hohem Niveau verharren. Mit rund 18 Prozent fällt die Beitragserhöhung geringer aus als die allgemeine Preissteigerung der vergangenen neun Jahre. (siehe nebenstehende Tabelle)

Die Buchungsbestätigung
Die Buchungsbestätigung, zum Beispiel der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg, muss Folgendes enthalten:
- Name und Kontonummer/IBAN des Auftraggebers/der Auftraggeberin und des Empfängers
- den Betrag
- den Buchungstag
- die VdK-Mitgliedsnummer
- den Beitragszeitraum
Anspruch bei Sozialleistungsbezug
Sie erhalten Externer Link:Sozialleistungen wie Krankengeld, Witwenrente, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und beziehen zusätzlich Externer Link:Bürgergeld nach dem Externer Link:Sozialgesetzbuch II oder Externer Link:Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Externer Link:Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)? Dann haben Sie Anspruch auf Erstattung des VdK-Mitgliedsbeitrags: In dem Fall wird die ergänzende Sozialleistung (Bürgergeld, Sozialhilfe) nicht um den vollen Betrag der anderen Sozialleistung gemindert, sondern der Abzug um den VdK-Mitgliedsbeitrag verringert.
Wir stellen uns neuen Herausforderungen
Mit rund 300.000 Mitgliedern hat der VdK Hessen-Thüringen heute so viele Mitglieder wie noch nie in seiner Geschichte. In Politik und Öffentlichkeit hat unsere Stimme Gewicht, unsere Arbeit erfährt große Anerkennung. Doch unsere Gesellschaft verändert sich beständig. Den neuen Herausforderungen, die sich daraus ergeben, müssen wir uns stellen, um auch künftig erfolgreich für alle diejenigen tätig sein zu können, die in Hessen und Thüringen nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Schwerpunkt der Sitzung des Landesausschusses dieses Jahres war folglich, das Angebot des Landesverbands dem sich kontinuierlich verändernden gesellschaftlichen Umfeld anzupassen. Der Landesverbandstag ist das höchste ehrenamtliche Gremium des Landesverbands zwischen den Landesverbandstagen. Im Rahmen des Treffens diskutierten daher die Delegierten aus allen Bezirks- und Kreisverbänden des VdK Hessen-Thüringen mit den Mitgliedern des Landesvorstands die Möglichkeiten, diesen Anspruch bestmöglich zu erfüllen.
Was wir von Ihnen wissen möchten
Die Rückmeldungen und Antworten möglichst vieler Mitglied sind wichtig, damit der VdK seine Informations- sowie Rechtsberatungs- und Informationsangebote nach ihrem Bedarf anpassen und weiterentwickeln kann. Schwerpunkte der Umfrage sind die Nutzung der Rechtsberatung, die Akzeptanz des Ehrenamts, der Status der Digitalisierung sowie soziodemografische Merkmale.
So werden beispielsweise folgende Fragen gestellt: Wie zufrieden waren Sie mit der sozialrechtlichen Beratung im VdK? Bekleiden Sie ein Ehrenamt für den VdK? Welche Informationsangebote, darunter auch die VdK-Zeitung, nutzen Sie?
Investition in die Zukunft
Die durch die Anpassung des Mitgliedsbeitrags zu erwartenden Mehreinnahmen sollen vor allem zur Stärkung des Ehrenamts und insbesondere zum Ausbau des Beratungsangebots sowie zu notwendigen Investitionen in die Zukunftssicherung beitragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in dem Artikel "Die Zukunftssicherung im Blick".
Zum VdK in Deutschland gehören 13 eigenständige Landesverbände. Seit Jahrzehnten zählt der VdK Hessen-Thüringen zu den Landesverbänden mit den günstigsten Mitglidsbeiträgen. Nach der Beitragsanpassung ist dies auch weiterhin der Fall.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Sie müssen aber auf Verlangen dem Finanzamt zusammen mit dem Kontoauszug oder der Buchungsbestätigung bzw. dem Bareinzahlungsbeleg einen vereinfachten Zuwendungsnachweis vorlegen, den Sie kostenfrei bei der Mitgliederabteilung des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen per E-Mail an Externer Link:mv.hessen.ht@vdk.de anfordern oder Herunterladen:hier (PDF, 156 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) herunterladen können.
Ausführliche Informationen
Voraussetzung für die Erstattung des Mitgliedsbeitrags ist, dass dieser vom Mitglied bereits bezahlt wurde. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Herunterladen:Info-Dienst 04 – “Mitgliedsbeitrag: Absetzbarkeit und Erstattung” (PDF, 287 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm). Den Info-Dienst 04 und die dazugehörigen Formulare 07, 08, 09 und 10 bekommen Sie außerdem bei Ihrem Ortsverband.
Neue Beratungsstruktur
In diesem Sinne hat der Landesausschuss wichtige Maßnahmen beschlossen, die für diese Neuausrichtung erforderlich sind. Sie alle setzen auf gegenseitige Unterstützung und klare Zuständigkeiten – damit wir ein starker Verband bleiben, der die Menschen weiterhin zuverlässig begleiten kann.
Als ein Teil dieses Prozesses ist es vorgesehen, die sozialrechtliche Beratung und Vertretung im Landesverband weiter zu professionalisieren. Zu diesem Zweck sollen nach dem Beschluss des Landesausschusses bis Ende 2028 Schritt für Schritt neue, miteinander gut vernetzte Beratungsstellen in Hessen und Thüringen aufgebaut werden. In diesen betreuen dann hauptamtliche juristische Teams unsere Mitglieder mit sozialrechtlichen Anliegen, unterstützt von ehrenamtlichen Sozialberaterinnen und -beratern.
Einfacher Fragebogen
Beachten Sie bitte, dass die von dem renommierten Meinungsforschungsinstitut Innofact durchgeführte Umfrage ausschließlich online stattfindet. Das Ausfüllen des Fragebogens beansprucht etwa zehn bis 15 Minuten Ihrer Zeit und kann mit jedem Smartphone, Tablet oder PC erfolgen. Selbstverständlich ist die Umfrage anonym, es können keine Rückschlüsse auf Ihre Identität gezogen werden.
Wenn Sie keinen Computer oder andere digitale Endgeräte besitzen und Hilfe beim Ausfüllen der Umfrage benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Umfeld. Freunde, Familienangehörige oder auch andere VdK-Mitglieder können Sie dann sicher bei der Teilnahme an dieser Online-Umfrage unterstützen.
Externer Link:Hier geht es zum Fragebogen
"Im Fokus des Wandels stehen unsere Mitglieder"
Unser anvisiertes Ziel der Anpassung ist es, …
- eine verbesserte Erreichbarkeit zu erreichen,
- die Möglichkeit für Mitglieder zu schaffen, sich mit Anliegen in allen VdK-Rechtsgebieten an die Beratungsstelle ihrer Wahl zu wenden, und
- juristische Beratungen so zeitnah wie möglich durchzuführen.
Zum Abschluss brachte der Landesvorsitzende Paul Weimann es noch einmal auf den Punkt: “Im Fokus dieses Wandels stehen unsere Mitglieder. Ihnen weiterhin Unterstützung nach einem modernen Standard und gemäß ihren Bedürfnissen zu bieten, haben wir als unsere Aufgabe angenommen, der wir uns hiermit stellen.”
Hilfreiche Informationen
Auch über diesen QR-Code gelangen Sie zur VdK-Mitgliederumfrage.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme – wir freuen uns sehr auf Ihre Antworten!

Verlässliche Unterstützung für unsere Mitglieder
Basis aller Entscheidungen in unserem Landesverband – insbesondere bei Anpassungen, die wie die Anhebung des Mitgliedbeitrags alle Mitglieder betreffen – sind Transparenz und zeitige Information. Über Umsetzung und Höhe des künftigen Mitgliedsbeitrags wurde mit allen Verbandsstufen intensiv diskutiert, etwa im Rahmen unserer diesjährigen Regionalkonferenzen mit Vertretungen aller Ortsverbände. Zusätzlich wurde ausführlich in den Gremien der Kreis- und Bezirksverbände darüber beraten.
“Die Beitragsanpassung ist eine Investition in die Zukunft, die gewährleistet, dass unsere Mitglieder sich auf die Unterstützung ihres VdK und die hohe Qualität unserer Leistungen verlassen können”, betont der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann.
Den VdK-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen oder erstatten lassen
Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar. Wie genau Sie das tun können, haben wir in einem kleinen Externer Link:Ratgeber zusammengefasst.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VdK-Mitgliedsbeitrag erstattet werden. Wann ein Mitglied Anspruch auf Erstattung hat und welche Voraussetzungen dafür gelten, stellt ebenfalls ein kurzer Externer Link:Ratgeber dar.