VdK-Beratungsstelle Gelnausen

In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
 
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wobei wir helfen

  • Rentenversicherung
  • Erwerbsminderung
  • Rehabilitation & Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Grundsicherung & Sozialhilfe
  • (optional: Behindertenrecht etc.)

Vor Ort Angebote

Barrierefreiheit

Beratung zu Wohnen & öffentlichem Raum · Sensibilisierung (GERT®) · Vorträge | Externer Link:Wohn- und Hilfsmittelberatung

Kontakt in der Region: 
Reinhard Herchenröder | E-Mail: Externer Link:reinhard.herchenroeder@vdk.de
 

Besonderheiten

  • Das Büro befindet sich in Gelnhausen, Zum Wartturm 13 in der 3. Etage.
  • Die Zugänge sind barrierefrei.
  • Vor dem Gebäude finden Sie zwei Behinderten Parkplätze.

Wo Sie uns finden

Kontakt: Darmstadt

Adresse Mirjam-Pressler-Str. 10, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 47849 06151 47849 Fax: 06151 599871 E-Mail: beratung.kv-darmstadt@vdk.de Website: Kontaktformular und weitere Informationen Beratung: Kontaktfeld und weitere Informationen

Montag
Beratungen nur nach Terminanfrage
Dienstag
Beratungen nur nach Terminanfrage
Mittwoch
Beratungen nur nach Terminanfrage
Donnerstag
Beratungen nur nach Terminanfrage
Freitag
Beratungen nur nach Terminanfrage

Umzug der Beratung des KV Darmstadt
Ab dem 3. März 2026 finden alle Beratungstermine des KV Darmstadt in der Bezirksgeschäftsstelle statt.

Neue Adresse:
Landgraf-Georg-Straße 58–60, 64283 Darmstadt

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Thema
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Hinweise zum Datenschutz
Zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage benötigen wir Ihr Einverständnis Pflichtfeld

Hinweis

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.