VdK-Beratungsstelle Fulda

In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
 
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wobei wir helfen

  • Rentenversicherung
  • Erwerbsminderung
  • Rehabilitation & Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Grundsicherung & Sozialhilfe
  • (optional: Behindertenrecht etc.)

Vor Ort Angebote

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

Beratung zu Wohnen & öffentlichem Raum · Sensibilisierung (GERT®) · Vorträge | Externer Link:Wohn- und Hilfsmittelberatung

Beratung durch Versichertenältesten der DRV

  • Unser Versichertenältester steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Rente zur Verfügung.
  • Termine 2x pro Woche
  • Name: Robert Herrlich

    Beratung nur nach Terminvereinbarung

Wo Sie uns finden

Kontakt: Fulda

Adresse Heinrichstr. 58, 36043 Fulda Telefon: 0661 83 39 94 -1 0661 83 39 94 -1 Fax: 0661 83 39 94 -2 E-Mail: beratung.fulda@vdk.de Beratung: Kontaktformular und weitere Informationen

Montag
09:00 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
09:00 - 12:15 Uhr

Hinweis zum Umzug der Beratungsstelle und Bezirksgeschäftsstelle Fulda
Der Umzug findet vom 2. März bis 6. März 2026 statt.

Neue Adresse:
Gallasiniring 8, 36043 Fulda

Aufgrund des Umzugs bleibt die Geschäftsstelle in dieser Woche für Besucherinnen und Besucher geschlossen.
Telefonisch und per E-Mail sind wir – soweit möglich – weiterhin erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Kontaktanfrage VdK Beratungsstelle Fulda

Thema
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Hinweise zum Datenschutz
Zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage benötigen wir Ihr Einverständnis Pflichtfeld

Musterschreiben zur Fristwahrung

 

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.