Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

Gesundheitsreform: Entwurf angepasst

Die Bundesregierung hat mehrere der vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitssystem vor der Verabschiedung der neuen Regelungen geändert. Aus Sicht des VdK reicht das nicht aus.

An der Hauptwache in Frankfurt halten bei strahlendem Sonnenschein zwei Frauen mit Sonnenbrillen ein Schild mit der Beschriftung "Es ist gerecht, wenn auch Beamte und Politiker in unser Sozialsystem einzahlen!" hoch.
Bei der VdK-Aktion zum Equal Pay Day 2026 in Frankfurt warben (von links) Marion Velte-Petri vom Ortsverband Wommelshausen und Ehrenamtskoordinatorin Ramona Hahn für eine solidarische Sozialversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. © VdK Hessen-Thüringen

Die im Zuge des geplanten Beitragsstabilisierungsgesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die finanzielle Schieflage des Gesundheitssystems ausgleichen. Für 2027 wird ein Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 15 Milliarden Euro erwartet. Mit dem Reformpaket sei es möglich, die Finanzlücke bis 2030 zu schließen und die Beiträge für Versicherte stabil zu halten, argumentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

VdK: Probleme nicht gelöst

 Der VdK warnt davor, bei einer Umsetzung der Reformvorschläge die Versicherten künftig noch stärker zu belasten - bei zugleich reduzierten Leistungen. Die Nachbesserungen bei der Reform könnten, so VdK-Präsidentin Verena Bentele, nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung versuche, ihr Haushaltsdefizit auf Kosten der Versicherten zu begleichen.

Das Reformpaket soll in der Kalenderwoche 28 im Bundestag beschlossen werden und im Anschluss final dem Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli vorgelegt werden.

Wegfall der Mitversicherung der Ehepartnerin/des Ehepartners

Vom geplanten Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner von 2,5 Prozent sind Kinder und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren betroffen - zunächst war die Grenze bei 7 Jahren gezogen worden. Eltern von Kindern mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, pflegende Angehörige/Partner über der Regelaltersgrenze sowie voll erwerbsgeminderte Ehegatten und Lebenspartner sollen von dieser Regel ausgenommen sein. 

Von diesen Ausnahmen abgesehen, bedeutet der Zuschlag eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen. Haushalte mit nur einem Einkommen trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Zuschlag deutlich spüren. Leidtragende sind außerdem Frauen, die zum Beispiel wegen fehlender Betreuungsplätze für die Kinder nicht arbeiten können.

Höhere Medikamentenzuzahlung

Große Sorge bereitet dem VdK weiterhin eine mögliche Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente um 50 Prozent von 7,50 Euro auf 15 Euro. Ursprünglich sollte die Zuzahlung zudem der Grundlohnentwicklung entsprechend ansteigen. Dennoch überlegen sich Menschen, die sehr wenig Geld haben, möglicherweise künftig, ob sie sich ein Medikament noch leisten können. 

Die möglichen Folgen sind Therapieabbrüche, unbehandelte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das betrifft vor allem ältere Menschen, die oft dauerhaft mehrere Medikamente einnehmen müssen. Gerade in der Altersgruppe “65plus” beobachten wir in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Armutsquote, für die Betroffenen könnten erhöhte Zuzahlungen schnell zu finanziellen Engpässen führen. 

Senkung des Zuschusses für Zahnersatz

Schon jetzt können sich viele Menschen einen Zahnersatz nicht leisten, dessen Kosten über den Festzuschuss der Krankenkasse hinausgeht. Zu befürchten ist, dass manche Versicherte mit kleinem Budget bei einer weiteren Reduzierung der Festzuschüsse um 10 Prozent ganz auf Zahnersatz verzichten.

Einführung der Teilkrankschreibung

Die Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit ist in drei Stufen geplant: 25, 50 und 75 Prozent, bezogen auf die Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Die Regelung birgt für den VdK die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was ihre Genesung gefährden kann. Stattdessen sollten Bedingungen geschaffen werden, unter denen Menschen gesund werden können und gerne zur Arbeit gehen.

Hautkrebs-Vorsorge nicht mehr als Kassenleistung

Krankenkassen, so der Plan der Bundesregierung, sollen künftig regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen ab 35 Jahren nicht mehr zahlen müssen. Auch diese Neuregelung lehnt der VdK ab.

Ungerechtigkeit im System bleibt

Grundsätzlich bedauert der VdK, dass der Bund seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde Leistungen auch künftig nicht in angemessener Höhe nachkommem und die Kosten auf die gesetzlich Versicherten verschieben wird. Sachgerecht, um die Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Großteil zu schließen, wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern durch den Bund. 

Der Bund will sich nun ab 2027 mit zusätzlich 750 Millionen Euro (ursprünglich: 250 Millionen Euro) an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen, die sich insgesamt allerdings auf 12 Milliarden Euro jährlich belaufen. Zugleich soll der Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung 2027 von derzeit 14,5 Milliarden Euro auf 14,15 Milliarden Euro jährlich gekürzt werden, bisher waren im Gesetzentwurf 12,75 Milliarden Euro veranschlagt. 

VdK mahnt Überarbeitung an

Nach Ansicht des VdK müssen insbesondere die folgenden Punkte der geplanten Reform noch einmal überarbeitet werden

  1. Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung muss steigen.
  2. Es darf keine Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente geben.
  3. Die beitragsfreie Familienversicherung muss für alle bestehen bleiben, die sie bisher haben. Für alle anderen müssen längere Übergangsfristen geschaffen werden, für bestehende Ehen muss es einen Bestandsschutz geben.

VdK-Mitglieder bemängeln Zweiklassenmedizin

In einer Externer Link:aktuellen Umfrage des VdK Hessen-Thüringen zur medizinischen Versorgung haben mehr als 20.000 Menschen ihre persönlichen Erfahrungen beim Hausarzt, bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus sowie in der Notfallambulanz mit uns geteilt. In ihren Rückmeldungen trat ein Aspekt besonders hervor: So fühlen sich nur knapp 9 Prozent der Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer gleichberechtigt mit Privatpatienten und -patientinnen. In dem Zusammenhang wurden Nachteile für gesetzlich Krankenversicherte vor allem bei der Terminvergabe, beim Zugang zu Fachärzten und Leistungen sowie bei den Wartezeiten in den Praxen bemängelt.

In den bisherigen Reformplänen der Bundesregierung ist eine Lösung für diese Ungleichbehandlung nicht enthalten. Eine gute Gesundheitsversorgung - unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort - ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der VdK fordert in dem Sinne eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle einzahlen, sodass beispielsweise Zu- oder Aufzahlungen, Eigenbeteiligungen und Leistungsausgrenzungen nicht mehr erforderlich wären.