Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Was bedeutet der besondere Kündigungsschutz von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern? Diese und weitere Fragen beantwortet Sabine Schech vom DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund-Rechtsschutz.