Kategorie Pflege

Jetzt einen Erstantrag auf Pflegegrad stellen!

Im Rahmen der geplanten Pflegereform könnte es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten. Der VdK empfiehlt Menschen mit Unterstützungsbedarf, noch in diesem Jahr einen Erstantrag zu stellen. Was Sie dabei beachten sollten.

Eine Frau in blauer Bluse hält die Hände einer älteren Frau mit grauem Haar
© iStock/PIKSEL

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Pflegegrad noch 2026 beantragen

    Wer schon länger darüber nachdenkt, erstmals einen Pflegegrad zu beantragen, sollte den Schritt jetzt gehen. Grund dafür ist, dass der Referentenentwurf zur Pflegereform unter anderem vorsieht, für die Pflegegrade 1, 2 und 3 höhere Zugangsschwellen einzuführen.

  2. Wie beantragt man einen Pflegegrad?

    Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die man über die Krankenversicherung erreicht. Wir bieten Ihnen an dieser Stelle Formulierungshilfen für einen schriftlichen oder mündlichen Antrag an (siehe “Fragen und Antworten zum Erstantrag auf einen Pflegegrad”).

  3. Bis wann muss man den Antrag stellen?

    Der voraussichtliche Stichtag für einen Erstantrag ist nach dem geltenden Recht der 31. Dezember 2026. 

Was ändert sich und was empfiehlt der VdK?

Nach der derzeitigen Rechtslage wird ein Pflegegrad anhand der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen ermittelt. Entscheidend ist, wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Nach jetzigem Stand wird die Pflegereform unter anderem vorsehen, insbesondere für die Pflegegrade 1, 2 und 3 höhere Zugangsschwellen einzuführen. Das könnte bedeuten:

  • Menschen müssten nach Inkrafttreten des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) voraussichtlich stärkere Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit nachweisen, um denselben Pflegegrad wie heute zu erhalten. Besonders betroffen wären Menschen mit beginnendem oder mittlerem Unterstützungsbedarf sowie mit körperlichen Einschränkungen.
  • Wer die neuen Schwellen knapp verfehlt, könnte keinen oder einen niedrigeren Pflegegrad erhalten als nach den aktuellen Vorschriften und damit auch keine oder deutlich weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Wer aber noch nach den bisherigen Regelungen einen Pflegegrad beantragt, behält diesen bis zu einer eventuellen Neubegutachtung. Auch wenn sich durch die Reform die Leistungen ändern sollten, bleibt der bereits anerkannte Pflegegrad bis dahin bestehen.

Der Sozialverband VdK kritisiert die Reform-Pläne als faktische Leistungskürzung, setzt sich für Nachbesserungen des aktuellen Referentenentwurfs ein und dafür, dass es nicht zu Verschlechterungen für Betroffene kommt. Nach Berechnungen des IGES-Instituts könnten künftig jedes Jahr rund 123.000 Menschen erstmals keinen Pflegegrad mehr erhalten, weitere etwa 155.000 würden voraussichtlich niedriger eingestuft.

Der VdK rechnet damit, dass das Pflegeneuordnungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Einzelne Änderungen, die durch das Gesetz festgelegt werden, sind erst ab 1. Januar 2028 vorgesehen. 

Einen Erstantrag auf einen Pflegegrad jetzt zu stellen, ist sinnvoll für Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen und bisher noch keinen Pflegegrad beantragt haben. Das heißt: Wer schon länger darüber nachdenkt, erstmals einen Pflegegrad zu beantragen, sollte den Schritt jetzt gehen.

Ein früher Antrag kann helfen, den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu sichern – und damit Unterstützung zu erhalten, bevor aus kleinen Einschränkungen große Belastungen werden.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie im kostenlosen VdK-Pflegeratgeber Externer Link:„Pflege zu Hause. Was muss ich wissen?” (PDF, 1.59 MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).

Wichtige Informationen rund um einen Erstantrag und Beispiel-Antrag

Manchmal kündigt sich Pflegebedürftigkeit lange an, manchmal tritt sie aber auch ganz plötzlich auf. Dann brauchen Sie selbst, ein Familienmitglied oder jemand aus dem Bekanntenkreis nicht nur gelegentlich Hilfe, sondern dauerhafte Pflege.

Das kann zum Beispiel die Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen sein. Auch geringere Unterstützungsbedarfe können relevant sein, etwa wenn jemand regelmäßig an Medikamente erinnert werden muss, Unterstützung beim Einkaufen oder Kochen braucht oder im Alltag Orientierungshilfen benötigt. 

Ein Antrag auf einen Pflegegrad kann sich lohnen, sobald Sie oder ein Angehöriger im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei geht es nicht nur um körperliche Einschränkungen: Auch Schwierigkeiten bei der Orientierung, Kommunikation, Selbstversorgung oder beim Umgang mit Therapien können berücksichtigt werden. 

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Welcher Pflegegrad festgestellt wird, hängt davon ab, wie selbstständig eine Person noch ist und wie viel Hilfe sie benötigt. Ein anerkannter Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Umfassende Informationen finden Sie in unseren kostenlosen Pflege-Ratgebern und in unserem Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner:

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. So geht es: 

Die pflegebedürftige Person muss den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Wenn sie eine gesetzliche Vertretung hat oder eine andere Person (zum Beispiel eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger) bevollmächtigt hat, kann auch diese den Antrag in ihrem Namen stellen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Pflegekasse erreichen Sie unter den Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse.

Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um zu erklären, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit beantragt werden soll. Beispiel-Formulierungen für den Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Wir empfehlen den schriftlichen Antrag per Brief mit eigenhändiger Unterschrift (als Einwurfeinschreiben) oder per E-Mail, da Sie dadurch leichter nachweisen können, dass der Antrag gestellt wurde. Sollten Sie sich dennoch für die telefonische Beantragung entscheiden, bitten Sie Ihre Pflegeversicherung um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Manche Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit an, den Antrag online zu stellen (Beispiel: Externer Link:Online-Formular der Techniker Krankenkasse).

Wie geht es dann weiter?

Die Pflegekasse wird Ihnen nach der Antragstellung in der Regel ein Antragsformular zusenden. Wenn die Pflegekasse das ausgefüllte Formular erhalten hat, beauftragt sie einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung, siehe "Erstbegutachtung: Was erwartet mich?“). Auf den Termin sollten sich Pflegebedürftige gut vorbereiten. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad. 

Ausführlichere Informationen und Tipps für die Begutachtung finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber Herunterladen:“Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über die Pflegebegutachtung wissen müssen.” (PDF, 775 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Auch wer seinen Pflegegrad noch vor Inkrafttreten der geplanten Reform erhält, sollte wissen: Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sollen nicht nur die Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegegraden geändert werden. Geplant ist außerdem eine umfassende Neuordnung verschiedener Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 auf veränderte Leistungsansprüche einstellen müssen. 

Welche Änderungen tatsächlich kommen und welche Leistungen künftig gelten, ist noch offen. Die Pflegereform ist noch nicht beschlossen, daher können sich die geplanten Regelungen noch ändern. Der VdK setzt sich für Verbesserungen ein und informiert über die weitere Entwicklung in der VdK-Zeitung und auf dieser Website.

Unabhängig davon empfiehlt der VdK Menschen mit Unterstützungsbedarf, einen möglichen Anspruch auf einen Pflegegrad bereits jetzt prüfen zu lassen. Denn auch wenn sich einzelne Leistungen künftig verändern, bleibt ein anerkannter Pflegegrad die grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. 

Gut zu wissen: Auch pflegende Angehörige können von einem anerkannten Pflegegrad profitieren: Er kann ihnen den Zugang zu Unterstützungsleistungen bei der Pflege ermöglichen und sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf ihre Rentenansprüche auswirken.

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos bei der Krankenversicherung gestellt werden, bei der man versichert ist. 

Beispiel-Formulierung für eine E-Mail an die Krankenversicherung:

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung / Pflegegrad

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades und bitte um die Zusendung der entsprechenden Antragsunterlagen.

Meine persönlichen Daten:

Name:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Versicherungsnummer:

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags und informieren Sie mich über die weiteren Schritte.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Beispiel-Formulierung, wenn Sie bei der Krankenkasse anrufen (Versichertennummer bereithalten): 

“Guten Tag, mein Name ist [Name]. Ich bin bei Ihnen versichert und möchte einen Pflegegrad beantragen. Ich bitte Sie, meinen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aufzunehmen und mir die erforderlichen Antragsunterlagen zuzusenden. Können Sie mir bitte auch erklären, wie es anschließend weitergeht? Bitte bestätigen Sie mir schriftlich noch einmal den Eingang meines Antrags. Bitte senden Sie die Bestätigung an: [Name, Anschrift]”

  • für den Erstantrag für einen Pflegegrad: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Pflegeversicherung eingegangen sein.

Die Pflegekasse muss Ihnen spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags ihre Entscheidung über den festgestellten Pflegegrad schriftlich mitteilen. Innerhalb der 25 Arbeitstage findet eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienstes statt. Diese ist Grundlage für die Anerkennung eines Pflegegrades.

Überschreitet die Pflegekasse Externer Link:die Frist von 25 Tagen, muss sie dem oder der Antragsstellenden für jede angefangene Woche einen Ausgleich in Höhe von 70 Euro zahlen.

Nachdem Sie bei Ihrer Pflegekasse erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) mit der Begutachtung. In der Regel findet der Termin bei Ihnen zu Hause statt. Dabei prüft der MDkurz fürMedizinischer Dienst, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind und welcher Pflegegrad gegebenenfalls festgestellt wird.

Wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können, welche Fragen auf Sie zukommen und worauf Sie beim Termin achten sollten, erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber Externer Link:Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über die Pflegebegutachtung wissen müssen

Wer bereits einen Pflegegrad hat und über eine Neubegutachtung nachdenkt, sollte diesen Schritt gut abwägen. Denn eine erneute Begutachtung führt nicht automatisch zu einer Höherstufung. 

Stellt der Medizinische Dienst fest, dass die Voraussetzungen für den bisherigen Pflegegrad nicht mehr oder nur noch eingeschränkt vorliegen, kann es auch zu einer Rückstufung kommen. Damit können sich Leistungsansprüche verringern oder sogar ganz entfallen. 

Der VdK empfiehlt, sich vor einem Antrag auf Neubegutachtung beraten zu lassen. In einer individuellen Beratung kann gemeinsam geprüft werden, ob und wann eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Wichtig: Beantragung betätigen lassen!

Wir empfehlen die Antragstellung per E-Mail oder als Brief mit eigenhändiger Unterschrift (per Einwurfeinschreiben). So können Sie leichter nachweisen, dass Sie den Antrag gestellt haben. 

Sollten Sie sich dennoch für die telefonische Beantragung entscheiden, bitten Sie Ihre Pflegeversicherung um eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Der VdK hilft seinen Mitgliedern

Mitglieder des VdK Hessen-Thüringen, die Hilfe bei ihrem Erstantrag auf einen Pflegegrad benötigen, können sich an die VdK-Beratungsstelle bzw. eine VdK-Kreisgeschäftsstelle mit Beratung ihrer Wahl wenden.

Eine passende Beratungsstelle bzw. Kreisgeschäftsstelle mit Beratung finden Sie Externer Link:hier oder über die Suchfunktion unter “Externer Link:VdK vor Ort”.