Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. So geht es:
Die pflegebedürftige Person muss den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Wenn sie eine gesetzliche Vertretung hat oder eine andere Person (zum Beispiel eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger) bevollmächtigt hat, kann auch diese den Antrag in ihrem Namen stellen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Pflegekasse erreichen Sie unter den Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse.
Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um zu erklären, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit beantragt werden soll. Beispiel-Formulierungen für den Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wir empfehlen den schriftlichen Antrag per Brief mit eigenhändiger Unterschrift (als Einwurfeinschreiben) oder per E-Mail, da Sie dadurch leichter nachweisen können, dass der Antrag gestellt wurde. Sollten Sie sich dennoch für die telefonische Beantragung entscheiden, bitten Sie Ihre Pflegeversicherung um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Manche Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit an, den Antrag online zu stellen (Beispiel: Externer Link:Online-Formular der Techniker Krankenkasse).
Wie geht es dann weiter?
Die Pflegekasse wird Ihnen nach der Antragstellung in der Regel ein Antragsformular zusenden. Wenn die Pflegekasse das ausgefüllte Formular erhalten hat, beauftragt sie einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung, siehe "Erstbegutachtung: Was erwartet mich?“). Auf den Termin sollten sich Pflegebedürftige gut vorbereiten. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad.
Ausführlichere Informationen und Tipps für die Begutachtung finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber Herunterladen:“Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über die Pflegebegutachtung wissen müssen.” (PDF, 775 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)