Kategorie Tipp Teilhabe

Erholungs- und Bildungsurlaub für Familien

Auch im Jahr 2024 unterstützt das Thüringer Sozialministerium Familien mit geringem Einkommen beim Erholungsurlaub, indem es die Kosten für Übernachtungen und Verpflegung bezuschusst.

Zwei spielende Mädchen
© Pixabay/Anja

Gefördert werden:

  • Individuelle Erholungsaufenthalte in neun Thüringer Familienferienstätten und Familienerholungseinrichtungen
  • Teilnahme an freizeitpädagogischen oder kreativen Angeboten sowie
  • mehrtägige Familienbildungsangebote

Die Förderung erhalten Familien mit geringem Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben und mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Die Einkommensgrenze ist nach Paragraf 53 Nummer 2 der Abgabenordnung geregelt, das heißt, die Einkünfte dürfen nicht höher sein als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (bei Alleinerziehenden das Fünffache).

Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 25 und 40 Euro pro Übernachtung inkl. Verpflegung für Angebote der Familienbildung und zwischen 20 und 30 Euro pro Übernachtung inkl. Verpflegung für Familienerholung. Die geförderten Aufenthalte können mindestens zwei bis maximal sieben Kalendertage dauern, wobei An- und Abreisetag als ein Kalendertag gelten.

Interessierte Familien können sich direkt in den Familienferienstätten oder Familienerholungseinrichtungen anmelden. Die Rechnung wird direkt um den Zuschuss des Landes reduziert.

Eine Liste mit den neun teilnehmenden Einrichtungen sowie weitere Informationen finden sich unter: Externer Link:https://www.tmasgff.de/soziales/familie