Das Geschäft mit der Gesundheit
Jährlich wird in deutschen Arztpraxen ein Umsatz von 2,4 Milliarden Euro mit sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) erzielt. Doch deren medizinischer Nutzen ist nicht in jedem Fall nachweisbar.

Bei IGeL handelt es sich um medizinische Untersuchungen oder Behandlungen, für deren Kosten nicht die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern die Versicherten selbst aufkommen müssen. Das meiste Geld mit IGeL wird in der Gynäkologie, Orthopädie und Augenheilkunde verdient. Zweck ist oft die Früherkennung von Krankheiten. Frauen nehmen diese Angebote häufiger in Anspruch als Männer; generell zeigt sich, dass die Nutzung mit dem Alter, Einkommen und Bildungsstand steigt. In einer Befragung gaben 55 Prozent an, IGeL seien wichtig für den Erhalt ihrer Gesundheit.
Behandlungserfolg fraglich
Seit 2012 betreibt der Medizinische Dienst Bund das Portal Externer Link:www.igel-monitor.de zur Information für Patientinnen und Patienten und veröffentlicht in jedem Jahr einen IGeL-Report mit Zahlen und Studienergebnissen zu den einzelnen medizinischen Behandlungsformen, die in den Arztpraxen für Selbstzahlende angeboten werden. Laut Medizinischem Dienst ist in vielen Fällen der positive Effekt einer individuellen Gesundheitsleistung nicht nachweisbar; es gibt sogar Verfahren oder Therapien, die von ihm als schädlich eingeschätzt werden.
Nicht sofort zustimmen
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb davor, zu schnell einer vom Arzt oder der Ärztin vorgeschlagenen Leistung für Selbstzahler zuzustimmen. Stattdessen sollten Patientinnen und Patienten um Bedenkzeit bitten, die sie zum Beispiel dafür nutzen können, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, warum sie für diese Behandlung nicht aufkommt. Denn IGeL sind niemals dringlich – für alles, was medizinisch unmittelbar erforderlich ist, zahlt die Krankenversicherung.
Weiterführende Informationen bietet der Ratgeber „Selbst zahlen“, der im Internet heruntergeladen werden kann.