Keine Dreiklassenmedizin in Hessen und Thüringen!
VdK kritisiert mögliche Ungleichbehandlung in der medizinischen Versorgung.
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen widerspricht dem Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einen zusätzlichen Facharzttarif von 200 bis 350 Euro im Jahr einzuführen für diejenigen gesetzlich Versicherten, die direkt, ohne Umweg über ihren Hausarzt, einen Termin in einer Facharztpraxis vereinbaren wollen. „Es darf nicht sein, dass es vom Geld abhängt, wie schnell und unkompliziert Menschen mit gesundheitlichen Problemen fachärztlich behandelt werden“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann: „Dieser zusätzliche Facharzttarif würde viele Gruppen innerhalb der Bevölkerung benachteiligen, zum Beispiel etliche Normal- und Geringverdiener, ältere Menschen mit geringer Rente oder chronisch Kranke.“
Der VdK spricht sich stattdessen dafür aus, dass bei der Terminvergabe allein die Schwere und Dringlichkeit der Erkrankung, an der die Patientin oder der Patient leidet, den Ausschlag geben sollte, während finanzielle Aspekte keine Rolle spielen dürfen. „Wir haben bereits aufgrund der Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung eine Zweiklassenmedizin“, sagt Weimann: „Von unseren Mitgliedern hören wir immer wieder, dass sie als gesetzlich Versicherte mitunter Monate lang auf einen Arzttermin warten müssen, während Privatpatienten zeitnah behandelt werden und sich dabei oft noch Datum und Uhrzeit selbst aussuchen können.“
Mit der Einführung des Facharzttarifs, so die Befürchtung des VdK, würde eine dritte Klasse entstehen, nämlich die der privilegierten Kassenpatienten, die es sich leisten können, diesen zusätzlichen Geldbetrag zu bezahlen. „Medizinische Leistungen sind kein Luxusgut und dürfen es auch nicht werden“, so der VdK-Landesvorsitzende: „Alle Versicherten haben Anspruch auf eine bestmögliche Behandlung. Der Zugang zur ärztlichen Versorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“