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In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung im Schwerbehindertenrecht wird an jedem Standort angeboten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Beratung zu Wohnen & öffentlichem Raum · Sensibilisierung (GERT®) · Vorträge | Externer Link:Wohn- und Hilfsmittelberatung
Berater
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.