Angebote Schwerbehindertenvertretungen
In Seminaren, Arbeitskreisen und in Form von Online-Interviews bieten Ihnen die Juristinnen der VdK-Betriebsarbeit breit gefächerte Informationen und Unterstützung - sowohl bei Online- als auch bei Präsenzveranstaltungen.
Schwerbehindertenversammlung
Gerne stehen Ihnen bei Bedarf Referentinnen und Referenten des VdK als Vortragende zu einem umfassenden Themenangebot zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Vorstellung des VdK
- der Grad der Behinderung (GdB)
- die (Erwerbsminderungs-)Rente
- das Krankengeld
- das Unfallsversicherungsrecht und mehr
SBV-Seminare
Das breite Seminar-Spektrum unseres Referats Betriebsarbeit für die Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragten umfasst:
- 1- bis 3-tägige kostenpflichtige Seminare
- Inhalte werden gelernt und vertieft in kleinen Gruppen mit maximal 15 Teilnehmenden.
- Auf Wunsch/Anfrage führen wir Inhouse-Seminare in Ihrem Betrieb durch.
Bildungsangebote 2024
In der aktuellen Broschüre der VdK-Betriebsarbeit Herunterladen:Inklusion in der Arbeitswelt - Bildungsangebot 2024 (PDF, 0.92 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) finden Sie alle Termine, Themen, Kosten und Informationen zur Anmeldung. Wir freuen uns auf Sie!
Arbeitskreise
Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch laden wir regelmäßig zu regionalen Arbeitskreisen ein.
- 3-stündige gebührenfreie Veranstaltungen in den Betrieben der Teilnehmenden
- Präsentationen zu relevanten Themen
- Umfassende Informationen zu neuen gesetzlichen Entwicklungen und aktueller Rechtsprechung
- Besprechung von Fällen aus der Praxis
Online-Interviews
In regelmäßigen Abständen stellen wir online Fragen an ausgewählte Fachleute, die sich mit dem Thema Behinderung und Beruf beschäftigen. Teilnehmende haben die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und den Experten per Chat Fragen zu stellen.
- Veranstaltungsdauer 60 bis 90 Minuten
- Einfacher Zugang, keine Anreise notwendig
- Teilnahme ohne Gebühr
Beratung der Schwerbehindertenvertretung
Wir beraten Schwerbehindertenvertretungen in allen sozialrechtlichen Fragen und unterstützen sie bei ihrer Arbeit - ohne Gebühren.
Rechtliche Grundlage |
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Die Arbeitskreise, Fachtagungen und Seminare sind Veranstaltungen nach §179 Abs. 4 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind und eine Freistellung ermöglichen. |