Kategorie Behinderung

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

VdK fordert: Bei Umsetzung von Barrierefreiheit Länder, Kommunen und die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen.

Eine Frau im Rollstuhl steht vor einem Geldautomat. Dieser ist zu hoch für sie. Das Eingabefeld ist auf der Höhe ihres Kinns.
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Dem aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung zufolge hat etwa jeder fünfte Mensch in Deutschland eine Beeinträchtigung. Für jeden von ihnen ist ein barrierefreies Umfeld die Voraussetzung für eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Doch der Alltag von Menschen mit Behinderungen sieht anders aus. „Barrieren sind kein Minderheitenproblem. Dass wir von Barrierefreiheit und gleichberechtigter Teilhabe auch 16 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, noch weit entfernt sind, ist nicht akzeptabel“, sagt Paul Weimann, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen deshalb zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.

Ein Grund dafür: Noch wird bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu viel auf Freiwilligkeit gesetzt. So bestehen im öffentlich-privaten Sektor keine Verpflichtungen in Sachen Barrierefreiheit, wirksame Rechtsinstrumente für eine zwingende Beseitigung von Barrieren fehlen. Ein Beispiel: Nach dem Personenbeförderungsgesetz sollte der öffentliche Personennahverkehr seit 2022 barrierefrei sein – und ist es an vielen Stellen bis heute nicht. Kritisch sieht der VdK darüber hinaus lange Übergangsfristen: Bankautomaten können beispielsweise bis 2040 barrierefrei umgestaltet werden.

Eine Chance, die rechtliche Basis für eine umfängliche Umsetzung von Barrierefreiheit zu stärken, bietet die noch 2025 anstehende Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz). Der VdK fordert, in der neuen Fassung vor allem die Länder, Kommunen und die Privatwirtschaft in diesem Sinne in die Pflicht zu nehmen und unter anderem die genannten Schwachpunkte anzupassen.

Als problematisch sieht der VdK zudem die schon infolge der demografischen Entwicklung zu erwartende Situation auf dem Wohnungsmarkt an. Experten prognostizieren, dass bis 2035 rund drei Millionen zusätzliche barrierefreie Wohnungen deutschlandweit erforderlich sein werden. Angesichts der vor allem in Großstädten wachsenden Wohnungsnot begrüßt der VdK Bestrebungen auf Bundes- und auf Landesebene mit dem Ziel, Bauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.

„Der VdK warnt aber davor, dabei die Barrierefreiheit außer Acht zu lassen. Wir fordern seit vielen Jahren, Barrierefreiheit als baurechtlichen Standard für alle Neubauten zu verankern. Damit ließe sich sicherstellen, dass neu geschaffener Wohnraum auch dem Bedarf von Menschen entspricht, für die etwa jede Stufe oder eine nicht-ebenerdige Dusche unüberwindbare Hindernisse darstellen“, betont Paul Weimann.