Kategorie Behinderung Barrierefreiheit

Von Barrierefreiheit können alle profitieren!

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung fordert der VdK, das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes endlich Realität werden zu lassen. 

Auf dem Bild sieht man ein Verkehrsschild, das die Richtung anzeigt. Es zeigt in Richtung "Barrierefrei"
© IMAGO / Steinach

Fast auf den Tag genau 30 Jahre ist es her, dass der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ als Ergänzung zum Artikel 3 des Grundgesetzes in Kraft trat: Aber die Realität sieht bis heute anders aus: „Noch immer hindern sichtbare wie unsichtbare Barrieren Millionen von Menschen daran, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann: „Die meisten denken bei Barrieren nur an fehlende Rampen oder Aufzüge für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Aber das ist lediglich ein kleiner Teil dessen, was Benachteiligung bedeutet. Betroffen sind zum Beispiel auch Reisende, die die Bahncard nicht beantragen können, weil sie keine E-Mail-Adresse besitzen. Oder Menschen, deren sprachliche Fähigkeiten nicht ausreichen, um ein Behördenformular auszufüllen oder die medizinische Aufklärung durch ihren Arzt zu verstehen.“ 

Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert der VdK daher größere Anstrengungen auf Seiten von Politik und Wirtschaft, damit Barrierefreiheit endlich in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens umgesetzt wird. „Aktuell entspricht nur ein geringer Prozentsatz aller Wohnungen, aller Bahnhöfe, aller Arztpraxen und Geschäfte den barrierefreien Standards“, kritisiert Weimann. Nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind auch nur etwa fünf Prozent der Online-Shops so benutzerfreundlich gestaltet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, mit manuellen oder kognitiven Einschränkungen oder Techniklaien mit wenig Internet-Erfahrung problemlos dort einkaufen können. Und das, obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz den Anbietern digitaler Produkte und Dienstleistungen vorschreibt, diese bis zum 28. Juni 2025 komplett barrierefrei zu gestalten. 

„Das zögerliche Verhalten der Unternehmen ist schwer zu verstehen. Barrierefreiheit ist doch auch für sie von Vorteil, weil sie ihnen neue, große Konsumentengruppen erschließt“, sagt Paul Weimann: „Was wir brauchen, ist ein neues Verständnis in der Gesellschaft. Barrieren sind kein Randproblem einer Minderheit, und ihre Beseitigung ist kein Sonderwunsch einer kleinen Gruppe innerhalb der Gesamtbevölkerung. Von Barrierefreiheit kann die Mehrheit, können im Grunde alle profitieren. Sie muss daher zu einer Selbstverständlichkeit werden.“