VdK kritisiert geplante Neufassung der Hessischen Bauordnung
Sozialverband fordert, Barrierefreiheit als Standard festzuschreiben

Am morgigen Dienstag, 30. September, wird sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit der Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) befassen. Grundsätzlich begrüßt der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen diese Reform des Landesbaurechts, da sie eine Vereinfachung und Beschleunigung von Bauvorhaben zum Ziel hat und somit dazu beiträgt, schneller dringend benötigten Wohnraum in Hessen zu schaffen.
Allerdings kritisiert der Verband, dass im vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel „Baupaket I“ der Wortlaut von § 2 Abs. 8 HBO (zur Definition der „Barrierefreiheit“) und § 54 HBO („Barrierefreies Bauen“) unverändert bleibt. „Seit Jahren schon dringen wir darauf, dass die hier formulierten Vorschriften abgewandelt werden“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann: „Denn sie legen fest, dass in größeren Neubauten lediglich 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei sein müssen. Und selbst diese Vorschrift kann noch entfallen, wenn sich die barrierefreie Ausgestaltung nur mit einem ,unverhältnismäßigen Mehraufwand‘ realisieren lässt. Angesichts des demografischen Wandels fordern wir stattdessen, Barrierefreiheit als Standard in der HBO festzuschreiben.“ In einer schriftlichen Stellungnahme zum Baupaket I“, um die der VdK von der Landesregierung gebeten wurde, betont der Verband dieses Erfordernis.
Einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Studie zufolge wird die Zahl der Seniorinnen und Senioren in Hessen bis 2040 um 60 Prozent zunehmen. Daraus ergibt sich, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum steigen wird: Die Studie spricht hier von bis zu 300.000 barrierereduzierten Wohnungen, die zusätzlich bis 2040 benötigt werden.
Aus Sicht des Sozialverbands ist es auch aus Kostengründen unbedingt notwendig, barrierefrei zu bauen. „Alles, was heute nicht barrierefrei gebaut wird, muss über kurz oder lang umgebaut werden, um den Ansprüchen einer Gesellschaft gerecht zu werden, in der alle Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können“, sagt der VdK-Landesvorsitzende. „Barrieren im Nachhinein zu beseitigen ist um ein Vielfaches teurer, als sie von vornherein zu vermeiden.“
Deshalb fordert der Sozialverband die Hessische Landesregierung dazu auf, sich in einem weiteren „Baupaket II“ den drängenden Fragen des barrierefreien Wohnungsbaus anzunehmen.