Kategorie Barrierefreiheit

VdK fordert mehr barrierefreien Wohnraum

Der VdK Hessen-Thüringen sieht Versäumnisse im Entwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung. „Der barrierefreie Wohnungsbau ist angesichts des demografischen Wandels unumgänglich“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann.

Backsteine, Zollstock und Bauplan
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Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die Hessische Bauordnung (HBO) zu reformieren, um schneller dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. „Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Entbürokratisierung beim Wohnungsbau nicht auf Kosten notwendiger Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohnraum gehen darf“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann. „Der barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungsbau ist angesichts des demografischen Wandels unumgänglich.“ In seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf „Baupaket I“, um die der VdK von der Landesregierung gebeten wurde, betont der Verband dieses Erfordernis.

Der VdK gibt zu bedenken, dass der Anteil der über 65-Jährigen in Hessen und der Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. „Angesichts dieser Entwicklung, die sich künftig noch verstärken wird, benötigen wir deutlich mehr barrierefreien Wohnraum“, betont Paul Weimann. „Insbesondere brauchen wir mehr Wohnraum, der den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entspricht.“

Aus Sicht des Sozialverbands ist es auch aus Kostengründen unbedingt notwendig, barrierefrei zu bauen. „Alles, was heute nicht barrierefrei gebaut wird, muss über Kurz oder Lang umgebaut werden, um den Ansprüchen einer Gesellschaft gerecht zu werden, in der alle Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können“, sagt der VdK-Landesvorsitzende. „Barrieren im Nachhinein zu beseitigen ist um ein Vielfaches teurer, als sie von vornherein bei (Neu-)Baumaßnahmen zu vermeiden.“ Deshalb schlägt der VdK vor, allen bestehenden Förderinstrumenten und Bauvorschriften die kostenorientierte Logik der Barrierevermeidung zugrunde zu legen.

Da in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Inhalte von § 2 Abs. 8 HBO (zur Definition der „Barrierefreiheit“) und § 54 HBO („Barrierefreies Bauen“) unverändert bleiben, fordert der Sozialverband die Hessische Landesregierung dazu auf, sich in einem weiteren „Baupaket II“ den drängenden Fragen des barrierefreien Wohnungsbaus anzunehmen.

Dies ist für den VdK erforderlich, weil nach dem Reformentwurf der Hessischen Bauordnung in einem Neubau weiterhin nur 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei sein müssen und Bauherren zudem ein großes Schlupfloch gewährt wird: Sie können sich von der Verpflichtung, die entsprechenden HBO-Regelungen einzuhalten, ganz befreien, wenn sich eine barrierefreie Ausstattung nur mit „unverhältnismäßigem Mehraufwand“ umsetzen lässt.