VdK erinnert an die Opfer der „Euthanasie“-Morde

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

© Gedenkstätte Hadamar, Valentin Pfleger

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erinnert der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen an die „Euthanasie“-Morde. „Als Verband, dessen Mitglieder zu einem großen Teil chronisch krank oder behindert sind, möchten wir anlässlich des Gedenktags besonders an jene Menschen erinnern, die zu Opfern des nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Programms wurden“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann.

Den systematischen Krankenmorden des NS-Regimes fielen etwa 300.000 Männer, Frauen und Kinder mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen zum Opfer – nicht nur in Deutschland, sondern auch in den besetzten Ländern Europas. Zudem wurden etwa 400.000 Frauen und Männer zwangssterilisiert. „Neben dem Holocaust zählen die ‚Euthanasie‘-Verbrechen zu den großen nationalsozialistischen Massenverbrechen. Wir müssen die Erinnerung daran bewahren und nachkommende Generationen darüber aufklären“, sagt Paul Weimann.

In diesem Sinne unterstützt der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen alle Bemühungen, die der Erforschung der NS-Krankenmorde sowie dem Erhalt, der Pflege und dem Ausbau ihrer Erinnerungsstätten dienen. „Es ist wichtig, dass alle hessischen und thüringischen Standorte ehemaliger Anstalten, die in den Mord an kranken und behinderten Menschen eingebunden waren, als Gedenkorte erhalten bleiben und ausgebaut werden“, betont der VdK-Landesvorsitzende.

Aus Sicht des VdK müssen die Anstrengungen verstärkt werden, vor allem jüngere Menschen über die NS-Krankenmorde zu informieren und sie für die Diskriminierung von kranken und behinderten Menschen zu sensibilisieren. „Menschen auf ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder andere einzelne Merkmale zu reduzieren, sie zur Belastung zu erklären und verschiedene Gruppen dann gegeneinander auszuspielen, ist tabu, weil dies eine Gesellschaft und ein Land zerstört“, so Paul Weimann.

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