Kategorie Veranstaltung Pflege

Pflege muss zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden!

VdK-Landesvorsitzender warnt beim Neujahrsempfang vor Versorgungskrise

Heike Hofmann, Ministerin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, und Paul Weimann, VdK-Landesvorsitzender stehen vor einer Fotowand des VdK Hessen-Thüringen.
Die Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, und der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann © VdK Hessen-Thüringen

Beim traditionellen Neujahrsempfang des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, der heute in der Nationalbibliothek in Frankfurt stattfand, hat der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann gefordert, die „Sicherstellung der Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe“ zu ernennen. Vor rund 200 geladenen Gästen, darunter die Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, warnte Weimann vor einer sich zuspitzenden Versorgungskrise in der Pflege. 

Laut hessischem Pflegebericht wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten fünf Jahren um 11,7 Prozent steigen. Derzeit leben in Hessen rund 425.000 Menschen mit einem Pflegegrad, von denen etwa 366.000 (= 86,4 Prozent) zu Hause betreut werden. „Wir dürfen die Menschen nicht alleinlassen“, sagte Weimann. Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen müssten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt, ohne bürokratische Hürden und Umwege, zugänglich sein.

Nach Meinung des VdK sind Kommunen nah am Menschen und können daher die erforderlichen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge, wozu insbesondere eine menschenwürdige Pflege zählt, passgenau umsetzen. Ihre Rolle müsse es in Zukunft sein, die soziale Infrastruktur so zu gestalten, dass familiäre, nachbarschaftliche und professionelle Formen der Hilfe ineinandergreifen, um in ihrem Zusammenspiel eine gute Versorgung zu gewährleisten. 

Dabei misst der VdK vor allem der Nachbarschaftshilfe eine große Bedeutung bei und setzt sich deshalb bereits seit Jahren dafür ein, dass sich Ehrenamtliche hier ohne großen Aufwand und umständliche Nachweispflichten engagieren können. In Hessen besteht die Vorschrift, dass Nachbarschaftshelferinnen und -helfer einen Erste-Hilfe-Kursus besucht haben müssen, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf. In Thüringen hingegen wurde vor Kurzem beschlossen, den Zugang zur Nachbarschaftshilfe zu vereinfachen und die Teilnahme an einer Pflegeschulung nicht länger vorauszusetzen.

Damit Kommunen die Planung und Steuerung der pflegerischen Versorgung leisten können, fordert der VdK, sie entsprechend finanziell auszustatten. Dies wäre über eine Erhöhung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs möglich.