Pflege darf nicht arm machen!

Zur Bundestagswahl fordert der VdK eine solidarische Pflegeversicherung, die sämtliche Pflegekosten abdeckt.

Eine jüngere Frau beugt sich über ein Krankenbett, in dem eine ältere Frau liegt. Das Bett befindet sich in einem häuslichen Schlafzimmer, nicht in einem Krankenhaus.
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Aktuell gelten etwa 5,7 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Die große Mehrheit von ihnen – 4,9 Millionen – wird zu Hause versorgt, in vielen Fällen vorrangig oder sogar ausschließlich durch Angehörige. Auch in Hessen und Thüringen werden mehr als 80 Prozent der 423.378 beziehungsweise 193.937 Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden betreut. „Die Leistung der Familien und Freunde, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, kann man gar nicht genug würdigen“, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann: „Von unseren Mitgliedern und aus Umfragen wissen wir allerdings, dass sich viele pflegende Angehörige am Rande der Erschöpfung bewegen und Angebote zu ihrer Entlastung vermissen. Überall fehlt es an freien Plätzen in der Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege. Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen kann die Nachfrage nicht befriedigt werden“, erklärt Weimann. Gleichzeitig lasse sich beobachten, dass steigende Eigenanteile an den Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung viele betroffene Familien finanziell überfordern.   

Um Abhilfe zu schaffen, müssen nach Auffassung des VdK die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie eine funktionierende Pflegeinfrastruktur aufbauen können, die dem tatsächlichen Bedarf an Hilfe und Unterstützung entspricht. Damit Pflegehaushalte es sich leisten können, die Dienste professioneller Kräfte in Anspruch zu nehmen, fordert der Sozialverband außerdem die Umwandlung der Pflegeversicherung von einer Zuschuss- in eine Vollversicherung, durch die alle Kosten der ambulanten, aber auch der stationären Pflege abdeckt sind. Das lässt sich nach Überzeugung des VdK finanzieren – durch die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung. „Wir brauchen eine einzige, solidarische Pflegeversicherung, in die alle einzahlen“, sagt Paul Weimann, „also alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genauso wie Beamte, Politiker und Selbstständige.“

Außerdem spricht sich der VdK dafür aus, einen Pflegelohn einzuführen, als Ausgleich für Einkommensverluste, wenn Erwerbstätige wegen der Betreuung eines Familienangehörigen im Beruf kürzertreten oder vorübergehend ganz pausieren. „Pflege darf kein Armutsrisiko sein“, warnt der VdK-Landesvorsitzende Weimann.