Kategorie Aktuelle Meldung Kindergrundsicherung

Neue Grundsicherung: VdK fordert mehr Schutz für Kinder in Bedarfsgemeinschaften

Am 1. Juli tritt die neue Grundsicherung in Kraft, durch die das vor dreieinhalb Jahren eingeführte Bürgergeld abgelöst werden soll.

Kleines Kind pustet Seifenblasen in Richtung des Betrachters.
Der VdK befürchtet, dass Kinder die Leidtragenden der neuen Grundsicherung werden könnten. Zwar ist für Familien, die in einer zu teuren Wohnung leben, eine Ermessensspielraum vorgesehen, aber es muss sich erst in der Praxis zeigen, wie großzügig die zuständigen Ämter diesen zugunsten der Betroffenen nutzen. Außerdem können die verschärften Sanktionen dazu führen, dass das verfügbare Einkommen von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern insgesamt gemindert wird. © Jenny Friedrichs/Pixabay

Anspruch auf diese Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch II) haben in Deutschland etwa 5,5 Millionen Menschen in ganz unterschiedlichen Notlagen. Mit dem Bürgergeld oder der Grundsicherung soll ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und ihre Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Der VdK befürchtet allerdings, dass die neue Grundsicherung insbesondere die Situation der 1,5 Millionen Kinder im Leistungsbezug verschärfen kann. Haushalte mit Kindern, darunter eine große Gruppe von Alleinerziehenden, machen etwa ein Drittel aller Bedarfsgemeinschaften aus.

Kinder können nichts für diese Situation und sie können auch aus eigener Kraft nichts daran ändern“, sagt Paul Weimann, der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen: „Kinder sind unsere Zukunft. Viel hängt davon ab, ob wir es schaffen, auch Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen die Chance auf eine gute Bildung zu geben. Für die Politik muss das ein zentrales Anliegen sein.“

Vor allem die neue Regelung, wonach die Miete nicht mehr als 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze betragen darf, bewertet der VdK kritisch. In Anbetracht des angespannten Mietmarktes sei abzusehen, dass viele Grundsicherungsbezieher in Ballungsräumen keine günstigere Wohnung finden dürften. Hinzu komme, dass gleichzeitig das sogenannte „Karenzjahr“ wegfalle. Damit sich Jobsuchende ganz auf ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt konzentrieren können, wurden bislang die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs vollständig vom Jobcenter übernommen. Diese Schonfrist gibt es ab heute nicht mehr. „Wir müssen immer im Blick haben, dass für Familien mit wenig Geld und insbesondere für Alleinerziehende – mehrheitlich sind das Mütter – die Situation schon jetzt sehr schwierig ist. Deshalb erwarten wir, dass der Ermessensspielraum, den der Gesetzgeber hier vorgegeben hat, im Sinne der Kinder und Jugendlichen genutzt wird. Familien brauchen nicht noch mehr Druck, sondern Hilfe“, so Weimann.