Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

Mehr Ärzte für Thüringen

Die Thüringer Landesregierung baut die Niederlassungsförderung für Ärzte aus. Die maximale Förderhöhe für Investitionen steigt von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro. Die Förderung greift künftig auch für Apotheken und Zahnarztpraxen.

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Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Arztinnen, Zahnärzten und Zahnärztinnen, Apothekern und Apothekerinnen im ländlichen Raum“ grundlegend überarbeitet und erweitert.

Gefördert werden wie bisher Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum. Gleichzeitig treten entscheidende Neuerungen ein. So wird die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Niederlassungsförderung zukünftig auch für Apotheken und Zahnarztpraxen. Bisher stand sie ausschließlich für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung.

Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt werden noch die letzten Details zur Antragsbearbeitung abgestimmt. Entsprechende Formulare und Informationen werden dann im Internet zur Verfügung gestellt. Die bereits bewilligten Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus dem Jahr 2023 werden nun schnellstmöglich weiterbearbeitet.

Die aktuelle Richtlinie findet sich unter: Externer Link:https://www.tmasgff.de/gesundheit/aerzte-fuer-thueringen

Weiterführende Erläuterungen

Als ländlicher Raum im Sinne der Richtlinie gelten bei der Niederlassung von Arztpraxen und Apotheken Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Da sich die Lage in der zahnärztlichen Versorgung drastischer darstellt als in der ärztlichen Versorgung, wird eine Förderung für Zahnarztpraxen auch in Gemeinden mit bis zu 45.000 Einwohnern ermöglicht. Grundlage für die Bemessung der Einwohnerzahl bildet die letzte amtliche Bevölkerungsstatistik.

Im Zusammenhang mit der Förderung für Investitionen können auch Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden Mittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro angemeldet. Dabei wurde bereits zugrunde gelegt, dass die Anzahl der Förderanträge steigen wird. Auch für das Jahr 2024 wurden bereits Förderanträge gestellt. Über diese kann erst entschieden werden, wenn ein Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet ist.