Finanzielle Hilfen für barrierefreien Umbau
Rechtzeitig handeln, um auch im Alter und bei Krankheit in der eigenen Wohnung bleiben zu können – der VdK stellt verschiedene Förderprogramme vor.

In Deutschland fehlen schätzungsweise zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. Vor allem in Thüringen herrscht großer Mangel: Einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft zufolge kommen im Freistaat auf 100 Haushalte, in denen mindestens eine Person mit Mobilitätseinschränkungen lebt, nur 16 barrierearme Wohnungen. Auch in Hessen ist die Situation nicht viel besser: Hier liegt die Quote bei 19,4 Prozent – das heißt: Knapp jeder fünfte Haushalt mit Bewohnern, die auf eine barrierereduzierte Ausstattung angewiesen sind, kann darauf hoffen, eine passende Wohnung zu finden.
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert seit Jahren, Barrierefreiheit als Standard im jeweiligen Baurecht der beiden Bundesländer zu verankern. Gleichzeitig weist der VdK darauf hin, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, eine finanzielle Förderung zum barrierefreien Umbau des Wohnraums in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt es zu beachten: Alle Zuschüsse müssen vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und bewilligt werden.
Pflegeversicherung
Wer einen Pflegegrad besitzt, kann von der Pflegeversicherung einen Zuschuss zur individuellen Anpassung der häuslichen Umgebung erhalten, wenn die baulichen Maßnahmen dabei helfen, die eigene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Benötigt die Person bereits Pflege, soll die barrierefreie Umgestaltung dazu beitragen, diese sicherzustellen oder zu erleichtern. Der Höchstbetrag für die finanzielle Förderung liegt bei 4.180 Euro. Der Zuschuss kann jedoch erneut beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf deutlich erhöht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zur Miete oder in einer eigenen Immobilie lebt. Weitere Informationen unter: Externer Link:www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung
Hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Auch die Länder unterstützen den barrierefreien Umbau. In Hessen vergibt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) entsprechende Zuschüsse. Allerdings gilt das nur für Wohnraum, der von den Eigentümern oder ihren Angehörigen bewohnt wird. Weitere Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (Schwerbehinderung) oder ein Pflegegrad ab 2 müssen vorliegen. Die Gesamtausgaben für die Umbaumaßnahmen sollten sich zwischen 1.500 und 30.000 Euro bewegen; erstattet werden davon 50 Prozent. Den Antrag kann man bei der Wohnungsbauförderstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt stellen. Entschieden wird nach Dringlichkeit. Externer Link:www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
Thüringer Aufbaubank
In Thüringen gibt es das Barrierefreiheitsförderungsprogramm ThüBaFF, über das auch Privatpersonen – Mieter wie Wohnungs- oder Hauseigentümer – Zuschüsse von bis zu 11.000 Euro erhalten können. Interessierte müssen als Erstes Kontakt zum kommunalen Behindertenbeauftragten an ihrem Wohnort aufnehmen. Dieser prüft, ob die geplanten Umbaumaßnahmen den Vorgaben entsprechen. Wenn ja, kann ein entsprechender Antrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens und einer Stellungnahme des Behindertenbeauftragten bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Kommen andere Kostenträger in Frage, muss erst deren Förderung in Anspruch genommen werden, bevor die Aufbaubank einen Zuschuss gewährt. Ein Pflegegrad oder Grad der Behinderung ist dafür nicht erforderlich.
Externer Link:www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt Zuschüsse für den „Altersgerechten Umbau“, ohne dass Antragsteller eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit nachweisen müssen. Außerdem können Mieter genauso wie Eigentümer die Förderung in Anspruch nehmen. Die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau übernimmt zehn Prozent der Kosten für den Umbau oder bis zu 2.500 Euro bei einer Gesamtsumme von maximal 25.000 Euro.
Externer Link:www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)
Tipp: Wer als Mieter seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, sollte das immer vorab mit seinem Vermieter besprechen und dessen Genehmigung einholen, idealerweise zusammen mit der schriftlichen Bestätigung, dass bei Auszug auf einen Rückbau der Umbaumaßnahmen verzichtet wird.
Wichtiger Hinweis: Sowohl die Fördermittel der Thüringer Aufbaubank als auch der KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau sind erfahrungsgemäß sehr schnell aufgebraucht. Meist stehen sie nur für einige Wochen im Jahr zur Verfügung.