Kategorie Rente Soziale Gerechtigkeit Armut & Umverteilung

Eine Rentenversicherung für alle

Der VdK fordert zur Bundestagswahl ein Rentenniveau, das den erarbeiteten Lebensstandard im Alter sichert.

Eine Hand mit Kleingeld
© Sozialverband VdK

Die Altersarmut in Deutschland nimmt weiter zu. Nach neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts war 2024 fast jede fünfte Person (19,6 Prozent) in der Altersgruppe ab 65 Jahren von Armut bedroht. 2023 waren es noch 18,4 Prozent. Frauen sind davon in besonderem Maß betroffen: In Hessen galten 2023 knapp 21 Prozent und in Thüringen 18 Prozent der Bürgerinnen der Generation 65 plus als arm. Aktuell liegt die Armutsgrenze bei einem Einkommen von 1378 Euro netto. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hält diese Zahlen allerdings noch für zu niedrig. Um das wahre Ausmaß der Armut zu ermessen, müsse man die Wohnkosten berücksichtigen, kritisiert der Verband die offizielle Statistik. Seinen Berechnungen zufolge liegt die wohnkostenbereinigte Altersarmutsquote in Deutschland sogar bei 27,1 Prozent. 

„Armut im Alter hat viele Gesichter, aber fast immer dieselbe Ursache: eine zu geringe Rente. Sie ist meist das Resultat von Niedriglohn, Krankheit oder einer ruhenden bzw. reduzierten Erwerbstätigkeit in Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden“, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. „Hinzu kommen die seit 2022 erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für viele Senioren und Seniorinnen wird es finanziell eng. Ihr Einkommen reicht gerade, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Ob Kinobesuch, Ausflug oder Restaurantbesuch: Alles, was soziale Teilhabe ausmacht, ist für sie nicht mehr bezahlbar.“

Zur Bundestagswahl 2025 fordert der VdK daher eine Rente, die den erarbeiteten Lebensstandard im Alter sichert. „Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Rentenniveau auf mindestens 53 Prozent steigen“, sagt Weimann. „Wir sind überzeugt, dass sich das finanzieren lässt – durch eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, also nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Beamte und Politiker.“ Nach einer Umfrage der Versicherungswirtschaft findet dieser Vorschlag in der Bevölkerung breite Zustimmung.

Der VdK fordert außerdem mehr Transparenz darüber, in welchem Umfang mit Geldern der Rentenkasse sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die Mütter-, Witwen- und Waisenrente bezahlt werden. Aus den wenigen Zahlen, die dazu bekannt sind, geht hervor, dass die Bundeszuschüsse diese Ausgaben der Rentenversicherung nicht abdecken: „Das heißt, die Beitragszahler und -zahlerinnen müssen für Leistungen aufkommen, die eigentlich vollständig von der Allgemeinheit, also durch Steuermittel, getragen werden müssten“, kritisiert Weimann: „Hier muss mehr Ausgewogenheit herrschen. Würden die Bundeszuschüsse in angemessener Höhe gezahlt, könnte das Rentensystem zusätzlich stabilisiert werden.“