Was bringt die Rentenreform?
Die Rentenkommission hat Bundessozialministerin Bärbel Bas ihre Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Das Gremium hat insgesamt 33 Vorschläge formuliert. Wir stellen die wichtigsten vor.

Länger arbeiten
Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Dabei gilt die gestiegene Lebenserwartung als Richtschnur; ab 2041 soll es alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Das bedeutet: Eine Rente mit 69 würde erstmals ab 2071 möglich, die seit Jahren diskutierte Rente mit 70 könnte frühestens 2091 möglich werden.
Mütterrente bleibt
Die zu Beginn 2026 verabschiedete „Mütterrente“, wonach Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, genauso viele Rentenpunkte erhalten wie Mütter mit jüngeren Kindern, soll bestehen bleiben. Auch die „Haltelinie“, die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent, bleibt wie vereinbart vorerst bis zum Jahr 2031 in Kraft.
Früher Ruhestand nur mit Abschlägen
Die sogenannte „Rente mit 63“, also die Option, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand einzutreten, soll gestrichen werden. Dabei wird immer unterschlagen, dass auch hier bereits seit längerem eine allmähliche Heraufsetzung des Eintrittsalters vollzogen wird. Bereits jetzt gilt: Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist auch nach 45 Beitragsjahren ein Renteneintritt erst ab 65 möglich. Allerdings sollen für Arbeitnehmer mit besonders belastenden Arbeitsbiografien oder gesundheitlichen Einschränkungen neue Ausnahmeregelungen geschaffen werden.
Basis der Beitragszahler verbreitern
Das fordert der VdK seit langem: Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren, sollen in Zukunft auch Abgeordnete und Selbstständige ohne berufsständische Absicherung (wie sie zum Beispiel Ärzte, Architekten oder Apotheker haben) Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Auch wird erwogen, Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben (das sind z.B. Steuererhebung, Strafvollzug) wahrnehmen, als potentielle Beitragszahler einzubeziehen oder weniger Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst zu verbeamten.
Rente steigt langsamer
Der Nachhaltigkeitsfaktor, der zurzeit außer Kraft gesetzt ist, soll wieder eingeführt werden. Das bedeutet, dass es keine Rentenerhöhung in Anlehnung an die Tarifabschlüsse mehr geben wird. Stattdessen soll das Verhältnis von Beitragszahlen zu Rentenbeziehern als Bezugsgröße gelten, was bedeutet, dass die Renten in Zukunft weniger steigen werden.
Rente durch Rendite
Lange diskutiert, jetzt soll sie umgesetzt werden: die kapitalmarktgedeckte staatliche Altersvorsorge. So schlägt die Rentenkommission vor, dass künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zwei Prozent des Bruttolohns in staatliche oder private Fonds einzahlen, als Rücklage für die individuelle Altersabsicherung des Beschäftigten. Auf diese Weise hofft man, das Rentenniveau bis 2050 wieder auf 50 Prozent anheben zu können. Der Vorschlag, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, der in den vergangenen Monaten immer wieder in den Debatten über die Rentenreform auftauchte, ist hingegen vom Tisch.