Kategorie Barrierefreiheit

Verkehrswende in Hessen endgültig gestoppt

Mit einem Volksbegehren wollte 2022 ein Bündnis aus Verkehrs-, Umwelt- und Sozialverbänden eine Verkehrswende erreichen. Ein entsprechendes neues Gesetz scheiterte nun final am Hessischen Staatsgerichtshof.

Logo der Verkehrswende Hessen bestehend aus einem blauen Schriftzug und dem Bild eines blauen Löwenkopfs, den ein grüner Pfeil umgibt
© Verkehrswende Hessen

Das Bündnis, das sich für gute Mobilität für alle, mehr Verkehrssicherheit und effektiven Klimaschutz einsetzt, unterstützt auch der VdK. Im Zuge einer Fahrrad-Sternfahrt über die A66, an der Tausende teilnahmen, mit anschließendem Verkehrswende-Festival im August 2022 konnte die Initiative mehr als 70.000 Unterschriften für ein neues Verkehrswendegesetz sammeln. 

Von Landesregierung als verfassungswidrig eingestuft

Zwar wurde die Aktion durch deutlich mehr Unterschriften unterstützt, als für das Quorum erforderlich gewesen wäre, die Überprüfung des Gesetzestextes durch die Landesregierung fiel jedoch negativ aus. Zur Begründung hieß es in einer Pressemitteilung, die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgehe und durch Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berühre. Der Entwurf operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen und verstoße “wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip”.

Eine Beschwerde des Bündnisses gegen die Einstufung des Volksbegehrens als verfassungswidrig wies der Staatsgerichtshof nun zurück: Die Landesregierung habe den Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der Verkehrswende (Verkehrswendegesetz) in Hessen zu Recht abgelehnt. Die Richter bestätigten ebenso die dafür angeführten Gründe.

Auch aus ihrer Sicht enthält der strittige Gesetzentwurf Regelungen, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. So sei das Land beispielsweise nicht dafür zuständig, Schienenwege zu elektrifizieren, wie es gefordert wurde. Über eine neue Steuerung von Ampeln zugunsten des Radverkehrs darf demnach ebenfalls nicht das Land entscheiden.

Eine Absage erteilte der Staatsgerichtshof auch einer teilweisen Zulassung derjenigen Regelungen, die durch das Land entschieden werden dürfen. Dies komme nur in Betracht, wenn "der verbleibende Gesetzentwurf von dem übereinstimmenden Willen der Unterzeichner des Volksbegehrens zweifelsfrei noch getragen" werde. Dies treffe aber auf die beanstandeten Regelungen nicht zu.

Enttäuscht, aber nicht entmutigt

“Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bedeutet für uns eine Enttäuschung, aber keine Entmutigung”, erklärt Stephan Voeth, ein Sprecher für das Volksbegehren Verkehrswende Hessen, in einer Stellungnahme. Immerhin sei nun Rechtsklarheit geschaffen worden, man müsse nicht mehr in einer “unübersehbar langen Warteposition verharren”.

Um endlich mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen, werde sich das Bündnis weiter intensiv für die Realisierung seiner Forderungen starkmachen, bekräftigt an der Stelle auch Katalin Saary, ebenfalls Sprecherin für das Volksbegehren. 

Das Land, fordert Voeth für die Initiative, müsse jetzt “gesetzgeberisch nachlegen und die politischen Weichen stellen, damit sichere Schulwege für alle Kinder in Hessen mit durchgängigen und barrierefreien Fußwegen entstehen, der Bau von Radschnellwegen und überörtlichen Radverbindungen sichtbar Fahrt aufnimmt und um einen zuverlässigen landesweiten ÖPNV mit einem Stundentakt als Mindestangebot zu etablieren”.