Zuschlag zu Bestands-Erwerbsminderungsrenten kommt

Nach dem am 25. April 2024 vom Bundestag beschlossenen EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz wird die Deutsche Rentenversicherung ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Allerdings als Notlösung in einem zweistufigen Verfahren.

Alter Mensch mit Rollator und Geldmünzen
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Damit werden der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) zufolge die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten demnach diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentner erhalten den Zuschlag laut DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung automatisch. Eine Antragstellung sei nicht erforderlich. 

Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung werde die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

  • Erste Stufe: Ab Juli 2024 soll nach DRV-Angaben zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. 
     
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 soll der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung werde zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgen, so die DRV. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag sei nicht vorgesehen. 

Das Gesetz sei so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekämen, was ihnen zustehen würde, versichert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung.

Für die mehr als drei Millionen Erwerbslosenrentnerinnen und -rentner in Deutschland bedeutet diese Regelung aus Sicht des VdK eine Notlösung. Allerdings wird die behelfsmäßige Auszahlung mit dem tatsächlichen Zuschlag vergleichbar sein und sich nur in wenigen Fällen um kleinere Beträge unterscheiden.