Kategorie Sozialpolitik Ehrenamt

Thüringen hat erstes Ehrenamtsgesetz in Deutschland

Mit den neuen Regelungen werden die Anerkennung und Förderung des Ehrenamts erstmals in Deutschland in einem eigenen Gesetz geregelt. Das Thüringer Ehrenamtsgesetz umfasst dazu unter anderem ein Landesprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro.

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Förderung des Ehrenamts ist Staatsziel

Rund 750.000 Menschen engagieren sich in Thüringen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder Initiativen, so etwa im VdK Hessen-Thüringen. Dieser begrüßt, dass mit dem “Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften” (Thüringer Ehrenamtsgesetz) der freiwillige bürgerschaftliche Einsatz im Freistaat dauerhaft stärker unterstützt wird. Der Thüringer Landtag hat im Juni auf diese Weise das in Artikel 41 a der Thüringer Verfassung festgeschriebene Staatsziel umgesetzt, ehrenamtliches Engagement zu schützen und zu fördern – mit einem Landesprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro. 

VdK-Positionen wurden gehört

Im Rahmen des Gesetzentwurfs wurde der VdK zu einer Stellungnahme aufgefordert, in der er sich unter anderem für folgende Verbesserungen einsetzte: 

  • Einheitliche gesetzliche Regelung für alle Bereiche bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements, um Ungleichbehandlung der Ehrenamtlichen auszuschließen. 
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und ihres Wunsches, sich ehrenamtlich zu betätigen – etwa durch die Kostenübernahme für notwendige Assistenzleistungen.
  • Schaffung von Freiwilligen- und Ehrenamtsagenturen in allen Thüringer Städten und Landkreisen durch entsprechende gesetzliche Regelungen und Finanzierung durch das Land.

Regelungen verbessert

Nach einer umfassenden öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sind einige kritische Punkte des Gesetzes nochmals angepasst worden, darunter die folgenden:

  • Förderdoppelstrukturen wurden ausgeschlossen.
  • Auf die ursprünglich geplante Umwandlung des Amts des Bürgerbeauftragten in das Amt eines Ehrenamtsbeauftragten wurde verzichtet.
  • Aufwendungen und Sachkosten für das Engagement von Menschen mit Behinderung werden finanziell gefördert.
  • Freiwilligenagenturen werden flächendeckend in Thüringen aufgebaut und finanziert.

Förderung ist künftig auch unter anderem bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten vorgesehen, bei der Finanzierung von und Hilfestellung bei Maßnahmen und Projekten sowie in Form der Externer Link:Übernahme der GEMA-Gebühren und der Übernahme von Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden.