Thüringer Gesundheitsdienst
Wichtiger Schritt mit weiterem Handlungsbedarf: Als letztes Bundesland will Thüringen ein eigenes Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG) verabschieden.

Das Gesetz soll erstmals die Aufgaben der Gesundheitsämter verbindlich regeln und damit für mehr Rechtssicherheit sowie eine verlässliche Grundlage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sorgen.
Zu den gesetzlich verankerten Aufgaben gehören unter anderem die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Betrieben und Wohnquartieren sowie aufsuchende Hilfen für Menschen, die bislang nur schwer Zugang zum Gesundheits- und Versorgungssystem finden. Zudem sollen Befugnisse und Zuständigkeiten in Krisenlagen klar geregelt werden.
Teil der Daseinsvorsorge
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen begrüßt ausdrücklich, dass Prävention, Gesundheitsförderung und niedrigschwellige Angebote künftig gesetzlich stärker verankert werden. Gerade Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Pflegebedarf oder in schwierigen sozialen Lebenslagen sind auf einen leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst angewiesen.
„Gesundheit darf keine Ware sein. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss allen Menschen unabhängig von Einkommen, Wohnort oder sozialer Situation gleichermaßen zur Verfügung stehen“, betont der Stellvertretende VdK-Landesvorsitzende, Jörg Kubitzki.
Gesetz allein reicht nicht
Aus Sicht des VdK ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, wird aber seine Wirkung nur entfalten, wenn die Gesundheitsämter auch personell und finanziell entsprechend ausgestattet werden. Bereits heute arbeiten viele Ämter an ihrer Belastungsgrenze.
Darüber hinaus setzt sich der VdK dafür ein, dass Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere für sozial benachteiligte Menschen weiter ausgebaut werden. Gesundheitsangebote müssen barrierefrei, wohnortnah und leicht zugänglich sein. Dazu gehören auch Beratungsangebote für Familien, Schwangere und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, Kommunen, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sowie Selbsthilfeorganisationen gestärkt werden. Dauerhafte gesetzliche Aufgaben müssen deshalb auch dauerhaft finanziert werden. Nur so können Gesundheitsämter ihre Angebote verlässlich und in gleicher Qualität in allen Regionen Thüringens anbieten. Denn Gesundheitschancen dürfen nicht vom Wohnort oder der finanziellen Situation der Menschen abhängig sein.
Zukunftsfest aufstellen
Künftig sollen die Aufgaben der oberen Gesundheitsbehörde im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt werden. Außerdem ist vorgesehen, die 22 Thüringer Gesundheitsämter digital besser zu vernetzen.
Der VdK begrüßt diese Modernisierung. Digitalisierung darf jedoch kein Selbstzweck sein. Sie muss den Zugang zu Leistungen erleichtern und darf Menschen ohne digitale Kompetenzen oder technische Möglichkeiten nicht ausschließen. Persönliche Beratung und aufsuchende Hilfen müssen deshalb auch künftig ein fester Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bleiben.