Schlechte Nachricht für pflegende Rentnerinnen und Rentner

Wer eine Altersrente bezieht und einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, kann Rentenzeiten sammeln und die Altersversorgung so verbessern. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung soll diese Option kippen.

Die vorgesehene Regelung soll dazu beitragen, die Soziale Pflegeversicherung (SPV) finanziell zu entlasten: Die Bundesregierung geht davon aus, dass der SPV ohne Gegenmaßnahmen beziehungsweise Reform für 2027 rund 7,6 Milliarden Euro fehlen werden. 2028 würde sich demnach ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro ergeben. Eine Ursache für die steigenden Ausgaben der Pflegekasse sehen Experten im demografischen Wandel: Mit der steigenden Zahl älterer Menschen in der Bevölkerung steigt auch die Zahl derer, die Pflegeleistungen benötigen. 

Zu der Entwicklung beigetragen hat demnach außerdem die Ausweitung der Pflegeleistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2017. Durch die Regelungen des PSG II werden deutlich mehr Menschen in den Pflegegrad 1 eingestuft. Darüber hinaus erhalten seit 2022 Pflegebedürftige, die in Heimen leben, einen Zuschuss zu dem von ihnen selbst zu tragenden Eigenanteil. Dieser basiert auf der Pflegerefom 2021 und ist abhängig von der Aufenthaltsdauer in der Einrichtung. Dieser Betrag wurde 2024 erhöht.

Plus für pflegende Rentner

Derzeit zahlt die Pflegekasse Pflegepersonen zwar nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für diejenigen, die danach eine Teilrente statt eine Vollrente beziehen - zum Beispiel in Höhe von 99,99 Prozent -, zahlt die Pflegekasse diese Beiträge aber weiterhin. 

Zum 1. Juli des Folgejahres erhöht sich dann im Zuge der Rentenanpassung die Rente. Es könne sich deshalb lohnen, auf einen geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten, fassen Experten der Deutschen Rentenversicherung in der Broschüre Externer Link:“Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich” zusammen.

Ein Rententrick?

Dem vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zufolge soll diese Option zur Unterstützung der Pflege im Rentenalter entfallen. Darin heißt es: Mit der entsprechenden Regelung des Flexirentengesetzes hätten Pflegepersonen über der Regelaltersgrenze ab 2017 eine “unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit" bekommen. Sie erhalten volle Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegeversicherung für ihre Pflegetätigkeit auch dann, “wenn sie auf nur 0,01 Prozentpunkte ihrer Vollrente verzichten”. 

Zum 1. Januar 2027 solle gesetzlich geregelt werden, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen künftig längstens bis zum Bezug einer Rente wegen Alters und dem Erreichen der Regelaltersgrenze von der Pflegeversicherung geleistet würden.

Tendenz steigend

Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung erhöht - je nach erbrachter Leistung und Pflegegrad - ein Jahr häusliche Pflege den Rentenanspruch zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres um knapp 7 Euro bis rund 39 Euro monatlich. Zur Entlastung der Pflegekasse soll den in der Rente Pflegenden dieses Plus nun genommen werden.   

Laut dem Entwurf des PNOG haben im Jahr 2024 gut 39.000 Rentner die Teilrente nach dem Flexirentengesetz in Anspruch genommen. Dies habe zu Ausgaben für die Pflegeversicherung von rund 153 Millionen Euro geführt und entspreche rechnerisch etwa 3,7 Prozent der Gesamtausgaben der Pflegeversicherung für Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen. Von einer weiteren Steigerung der Ausgaben sei auszugehen, da Pflegepersonen zunehmend auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Der VdK weist dazu darauf hin, dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als sogenannte versicherungsfremde Leistung gelten. Deshalb sollten diese durch Steuermittel und nicht aus Versicherungsbeiträgen finanziert werden, fordert der Verband.

Was der VdK fordert

Grundsätzlich sind die Kürzungspläne im Zuge des PNOG bei Verbänden und Sozialorganisationen auf Kritik gestoßen, da sie das Risiko von Altersarmut für pflegende Angehörige erhöhen und die häusliche Pflege unattraktiver machen könnten. Der VdK warnt insbesondere davor, die SPV auf Kosten der Menschen zu stabilisieren, die mit der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Sinnvoll sei eher, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben - damit diejenigen, die viel verdienen, mehr zum Gemeinwohl beitragen. Ziel müsse außerdem die Zusammenführung der privaten und gesetzlichen zu einer solidarischen, einheitlichen Pflegeversicherung für alle Menschen sein. Auch fordert der VdK den Bund auf, die Kosten der Corona-Pandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro an die Pflegeversicherung zurückzahlen.