Rentenreform: Kabinett beschließt Frühstartrente
10 Euro im Monat vom Staat für Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr: Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers soll das Geld langfristig zur Altersvorsorge angelegt werden. Der VdK sieht darin keinen wirksamen Schutz vor Altersarmut.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett am 12. August soll das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Frühstartrente laut Bundesfinanzministerium möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Die Auszahlung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. Nach Plan werden in den darauf folgenden Jahren immer die Kinder anspruchsberechtigt, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.
Wie soll die Frühstartrente funktionieren?
Zur Anlage der Frühstartrente können Eltern für ihre sechsjährigen Kinder ein eigenes zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Depot muss dazu die Voraussetzungen eines Standarddepot-Vertrags erfüllen. Für diese Verträge soll ein Deckel bei den tatsächlichen Kosten von 1 Prozent gelten, außerdem sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge sollen diese Verträge im Angebot haben. Der Bund zahlt darin nach Ministeriumsangaben bis zur Volljährigkeit der berechtigten Kinder zehn Euro pro Monat ein. Eigene Einzahlungen in das Depot - etwa durch Eltern oder Großeltern - seien bis zu 6.840 Euro pro Jahr bis zum Renteneintritt möglich. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr kann das in dem Depot angesparte Geld in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag - also in die geförderte private Altersvorsorge - übertragen werden.
Depotanlage durch den Bund
Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Depot für sie eröffnen, soll eine kollektive - gemeinsame - Anlage des Geldes erfolgen. Das heißt: Der Bund legt in dem Fall die monatlichen 10 Euro am Kapitalmarkt an, kollektiv nach den einzelnen Jahrgängen und unter Verwaltung der Bundesbank. Eröffnen später zum Beispiel die Eltern oder der volljährig gewordene Begünstigte selbst ein Depot, sollen die in der kollektiven Anlage angesparten Mittel auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Dem Gesetzentwurf zufolge bleiben die Erträge aus der Frühstartrente in der Ansparphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
Wie viel bringt die Frühstartrente?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zufolge entsteht aus der staatlichen Förderung bei einer jährlichen Rendite von 7 Prozent bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von etwa 2.200 Euro. Ohne weitere Einzahlungen könnten daraus bis zum Renteneintritt mehr als 50.000 Euro werden. Wie genau sich die Anlage entwickelt, ist allerdings nicht vorhersehbar.
Die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” wiederum hat überschlagen, welche Kosten durch die Frühstartrente entstehen. Demnach besteht ein Geburtsjahrgang aus rund 650.000 Kindern, bei einer Förderung von jährlich 120 Euro je Kind summiere sich das je Geburtsjahrgang auf knapp 80 Millionen Euro pro Jahr. Bezögen dann 12 Geburtsjahrgänge zugleich die Frühstartrente - die Förderung für jeden Jahrgang ist nach 12 Jahren abgeschlossen -, gebe der Staat 1 Milliarde Euro jährlich dafür aus.
Was der VdK kritisiert
Der Sozialverband VdK begrüßt, dass für Kinder, deren Eltern für sie kein eigenes Depot eröffnen, zunächst die Bundesbank die Geldanlage des Startkapitals übernimmt. Kritisch sieht der Verband, dass die Frühstartrente auch Kinder wohlhabender Eltern begünstigt, die ohne staatliche Hilfe finanziell in der Lage und bereit wären zu sparen, und keine staatlich finanzierten Aktienpakete benötigen.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf warnt der VdK außerdem, dass die zu erwartenden Rentenzahlungen von Verträgen, die nicht zusätzlich bespart werden können, nicht wirksam vor Altersarmut schützen. Bei einer - optimistisch - angenommenen Rendite von 6 Prozent würden bei einem nicht zusätzlich besparten Vertrag nach 60 Jahren für eine Auszahlungsphase von 20 Jahren inflationsbereinigt monatlich gerade einmal 40 bis 50 Euro Rente ausgezahlt. Dieser Betrag wird jedoch noch reduziert, weil bei der Rentenauszahlung eine volle Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz erfolgt.
Um die Altersversorgung der heutigen Kinder nachhaltig zu sichern, muss für den VdK das Rentenniveau stabilisiert und die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert werden. Dazu schlägt der Verband eine solidarische und gerechte Rentenversicherung vor, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, auch Selbstständige, Politiker und Politikerinnen sowie Beamte und Beamtinnen.