Rentenreform im Fokus
Die geplante Rentenreform ist in aller Munde. Auch bei der diesjährigen VdK-Fachtagung der Versichertenältesten und -berater standen die Reformpläne der Bundesregierung im Mittelpunkt.

Aus Sicht des VdK Hessen-Thüringen erfüllen die Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) eine bedeutende Aufgabe. Sie bieten vor Ort kostenlose und persönliche Beratungen zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und unterstützen so die Versicherten ohne bürokratische Hürden und lange Wege. Damit die Mitglieder von ihrer Expertise in Sachen Rente profitieren können, arbeitet der VdK Hessen-Thüringen seit Langem mit ihnen zusammen. Diese funktionierende Kooperation zeigt sich auch in den regelmäßig stattfindenden Fachtagungen, die der VdK seit Jahrzehnten ausrichtet und von denen beide Seiten profitieren.
Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
Wie Klaus Overdiek, Bundesvorsitzender der BfA-DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Gemeinschaft und Vorstandsmitglied der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung Bund (Gruppe der Versicherten), in seinem einführenden Vortrag erläuterte, gibt es deutschlandweit circa 4000 ehrenamtliche Versichertenälteste und -berater. An der Tagung in Großenlüder bei Fulda beteiligten sich rund 70 von ihnen, darunter auch Wolfgang Koschke aus dem südhessischen Roßdorf. Bei der Frage, welches Thema seine Klientinnen und Klienten zurzeit am meisten beschäftige, muss er nicht lang überlegen: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. „Wer 45 Jahre gearbeitet hat, der möchte das in Anspruch nehmen“, so Koschke.
Dies aber soll künftig nicht mehr möglich sein, was viele Menschen verunsichert und Kritik erzeugt, auch die des VdK. Der Verband lehnt eine schnelle und ersatzlose Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie die geplanten höheren Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Michael Popp, Referent für Alterssicherung und gesetzliche Unfallversicherung des VdK Deutschland, erläuterte dies im Rahmen seiner Bewertung des Reformvorhabens.
Die "Rente mit 63" gibt es nicht mehr
Auf einen Aspekt, den auch einige der Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ansprachen, ging Klaus Overdiek näher ein. Mit deutlichen Worten kritisierte er, dass in Politik und Öffentlichkeit oft fälschlicherweise die Rede von der zu teuren „Rente mit 63“ sei, die deswegen auf der Streichliste stehe. Der Rentenversicherungsfachmann stellte klar: Die „Rente mit 63“ gebe es nicht mehr, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen könne man heute erst mit 64 Jahren und 8 Monaten.
Leidenschaftliches Plädoyer für die gesetzliche Rente
Verunsicherungen der Bevölkerung wie diese aufzuklären, dafür und für ihre gesamte Arbeit, so der Landesvorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann, gebühre den Versichertenältesten und -beratern höchste Anerkennung. Zur geplanten Rentenreform äußerte er mit Bezug auf das im Grundgesetz festgeschriebene Sozialstaatsprinzip Grundsätzliches: „Die gesetzliche Rente ist ein fester Bestandteil unserer Demokratie. Sie ist der Schwerpunkt der Altersversorgung.“ Die Altersversorgung könne nicht mit einer kapitalgedeckten Rente gesichert werden. Um die gesetzliche Rente zu stärken, sollten vielmehr auch Selbstständige, Abgeordnete und Beamte in die staatliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein Lichtblick
Erfreulich aus Sicht des VdK ist, dass die Rentenkommission in ihren Empfehlungen für die Bundesregierung eine zentrale Forderung des Verbands im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.





