Kategorie Rente

Rente nur mit Girokonto

Ab 2026 benötigen alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Girokonto, auf das die Rente überwiesen werden kann. 

Ein Bankgebäude
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Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin, da noch immer einige Versicherte in Deutschland ihre Rente auf Wunsch in bar erhalten. Sie bekommen monatlich einen Scheck zugesandt, den sie bei einer Bank ihrer Wahl zur Auszahlung vorlegen können. Zum Ende des Jahres wird dieser Service jedoch eingestellt.

Der Rentenservice der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist, hat Betroffene bereits postalisch über die Einstellung der Barauszahlung informiert.

Wer dem Rentenservice bis zum Jahresende keine Kontoverbindung mitgeteilt hat, muss mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Rentenzahlung rechnen, bis die Überweisungsformalitäten geklärt sind. Die ausgebliebenen Zahlungen fallen dadurch aber nicht weg. Sie werden entsprechend nachgezahlt.

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger hat bei Bedarf einen Rechtsanspruch, ein so genanntes Basiskonto zu eröffnen. Dieses Konto bietet alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlung.