Pflegereform: VdK sieht vorgelegten Entwurf kritisch
Bundesgsundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung präsentiert. Einige der geplanten Maßnahmen sieht der VdK äußerst kritisch.

Allein für 2027 erwarten Experten ein Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,5 Milliarden Euro, 2028 könnte die Finanzlücke 15 Milliarden betragen. Das hätte einen deutlichen Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung zur Folge, die Pflegereform der Bundesgesundheitsministerin soll Abhilfe schaffen.
Höhere Voraussetzungen für Einstufung in Pflegegrade
An dem Entwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes nach jetzigem Stand kritisiert der VdK insbesondere die Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad sowie eine nicht ausreichende Entlastung pflegender Angehöriger.
Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums werden die Leistungsansprüche in den einzelnen Pflegegraden neu geordnet und bürokratieärmer ausgestaltet. Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad würden leicht angehoben, um “die Angemessenheit des Leistungsbezuges zu verbessern und das System finanziell zu entlasten”, heißt es. Dank umfassenden Besitzstandsschutzes werde aber niemand allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren.
Kein Entlastungsbetrag mehr bei Pflegegrad 1
Große Sorge bereitet dem VdK, dass es künftig schwieriger wird, Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten - trotz des Bestandschutzes für bisherige Pflegefälle. So sollen Personen mit Pflegegrad 1 künftig lediglich Anspruch auf Leistungen haben, die “präventionsorientierte Wirkungen” aufweisen, der Entlastungsbetrag (bisher 131 Euro) für diesen Pflegegrad soll entfallen.
Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 sollen stattdessen Anspruch auf ein sogenanntes Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro haben, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf monatlich bis zu 300 Euro. Das Sozialraumbudget muss zweckgebunden für Leistungen im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, die nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen anerkannt sind. Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, erhält allerdings nach Plan in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Budgets.
Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt werde, ändere nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung, sagt Verena Bentele. Pflegebedürftigkeit verschwinde nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegne.
Reduzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen
Die Reformentwurf von Ministerin Warken erkenne an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht so bleiben kann, wie sie ist, hat VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert. Eine Reduzierung ihrer Rentenversicherungsbeiträge auf 70 Prozent der bisherigen Werte ist für den VdK jedoch unakzeptabel. Unberührt von der vorgesehenen Kürzung sollen bisher erworbene Anwartschaften bleiben.
Der VdK kritisiert, dass damit die Situation von Menschen, die sich für ihre Angehörigen aufopfern und der Pflegeversicherung durch die Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege außerdem Geld sparen, erheblich geschwächt würde. Die Kürzung beträfe vor allem Frauen – die Bevölkerungsgruppe, die besonders häufig von Altersarmut betroffen ist. Ihr Armutsrisiko würde sich in der Folge noch weiter verschärfen.
Zuschuss für stationäre Pflege verzögert
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige für ihre Unterbringung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung bezahlen müssen, ist in den vergangenen Jahren strastisch angestiegen. Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr des Heimaufenthalts lag im Januar 2026 in Hessen nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen bei rund 3230 Euro monatlich, ein Plus von fast zehn Prozent im Vergleich zu 2025. In Thüringen überstieg die monatliche Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohner im Januar 2026 im Schnitt erstmals die 3000-Euro-Marke.
Um Pflegebedürftige vor einer finanziellen Überlastung zu schützen, waren die Zuschüsse der Pflegekassen für den pflegebedingten Eigenanteil erst zum 1. Januar 2024 erhöht worden: Der nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelte Zuschuss beträgt aktuell 15 Prozent im ersten Jahr und steigt bis auf 75 Prozent nach drei Jahren. Diese Fristen sollen in Zukunft jeweils um sechs Monate verlängert werden. Den höchsten Zuschuss von 75 Prozent würden Heimbewohner demnach erst nach viereinhalb Jahren erhalten.
Grundsätzlich bedauert der VdK, dass eine Reform, die Leistungen kürzt, Zugangshürden erhöht und Entlastung reduziert, den Herausforderungen in der Pflege nicht gerecht und das Vertrauen der Versicherten in die soziale Pflegeversicherung schwächen würde.
Neue Pflegebegleitung
Die Einführung einer Pflegebegleitung hingegen begrüßt der VdK als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter könnten sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie könnten zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen zu führen, zum Beispiel zu einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé.
Die sinnvolle Neuerung, so die VdK-Präsidentin, werde durch die geplante gleichzeitige Absenkung des künftigen Sozialraumbudgets in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert, da der Aufbau eines Pflegesettings in der häuslichen Pflege gerade in den ersten Monaten falle. Der Entlastungsbetrag von aktuell bis zu 131 Euro steht nach der aktuellen gesetzlichen Regelung allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause versorgt werden.
VdK fordert eine solidarische einheitliche Bürgerversicherung
Zielführend zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung wäre nach Einschätzung des VdK die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel. Dazu gehören etwa die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich.
Der VdK plädiert dafür, die parallel bestehenden Systeme einer privaten und einer gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer solidarischen einheitlichen Pflegeversicherung zusammenzuführen, in die alle einzahlen.
Kommunen in die Pflicht nehmen
Weiterhin begrüßt der VdK, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. In die Planung sollte aber eine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung aufgenommen werden. Der VdK fordert, die pflegerische Versorgung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen, um verbindliche Verantwortung vor Ort zu schaffen.