Pflegekasse zahlt für Klimabox
Das Sozialgericht Mainz hat eine Pflegekasse dazu verurteilt, sich an den Kosten für den Einbau einer Klimaanlage in der Wohnung einer pflegebedürftigen Frau zu beteiligen.

Die Klägerin ist pflegebedürftig und lebt in einer Eigentumswohnung in der Mainzer Innenstadt. Da sie sehr hitzeanfällig ist und unter hohen Temperaturen in besonderem Maße leidet, beantragte sie bei ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Einbau einer Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer. Generell kann jeder, der einen Pflegegrad hat, von seiner Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen erhalten, wenn diese die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen oder sogar erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Erholsamer Nachtschlaf
Die Versicherung lehnte ab, mit der Begründung, diese Maßnahme sei “unwirtschaftlich”. Daraufhin zog die Pflegebedürftige vors Sozialgericht Mainz, und dieses gab ihr Recht. Nach Auffassung des Gerichts waren die Kriterien für eine Verbesserung des Wohnumfelds erfüllt. Denn nicht nur falle es den Pflegepersonen leichter, in einem wohltemperierten Raum ihre Arbeit zu verrichten und die Frau zu betreuen. Auch sie selbst profitiere von dem Einbau des Geräts, weil die Klimabox für einen erholsameren Nachtschlaf sorge und sich damit positiv auf ihren Gesundheitszustand auswirke.
Generell verwiesen die Richter darauf, dass in Zeiten des Klimawandels und der damit verbundenen steigenden Temperaturen eine Klimaanlage nicht länger als gehobener, sondern allgemeiner Wohnstandard zu gelten habe. Für einen solchen habe die Pflegeversicherung einzustehen.
(Aktenzeichen: S 9 P 76/23)