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Pflegebegutachtung per Video

Seit dem 26. September 2024 ist es möglich, eine Pflegebegutachtung per Videotelefonie stattfinden zu lassen. Bisher war das nur per einfachem Telefonat oder mittels eines Hausbesuchs erlaubt.

Was während der Corona-Pandemie als Notlösung eingeführt wurde, hat sich auch langfristig in der Praxis bewährt: die telefonische Pflegebegutachtung. Künftig kommt zum Ton auch noch das Bild dazu, denn seit dem 26. September ist die Videotelefonie als Möglichkeit, den Pflegegrad zu ermitteln, erlaubt. Wie beim telefonischen Verfahren gilt auch hier: Die Erlaubnis bezieht sich nur auf Wiederholungsbegutachtungen oder Anträge auf Höherstufung des Pflegegrads. Die Erstbegutachtung muss nach wie vor im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) erfolgen.

Das Verfahren wird weiterhin vom Medizinischen Dienst evaluiert. Eine frühere Studie kam bereits zu dem Ergebnis, dass “die Videobegutachtung funktioniert". Sämtliche für die Beurteilung erforderlichen Informationen könnten grundsätzlich per Video erhoben werden. Für Angehörige, die nicht am selben Wohnort leben wie die pflegebedürftige Person, bietet sie außerdem die Möglichkeit, ohne weite Anreisewege teilnehmen zu können. 

Allerdings werden dafür ein internetfähiges Endgerät wie Computer, Laptop, Tablet oder Handy sowie ausreichende technische Kenntnisse benötigt.

Für den Medizinischen Dienst bedeuten alle Begutachtungen per Telefon oder Videokonferenz eine Erleichterung und Zeitersparnis. Und die wird auch bitter benötigt, denn zwischen 2017 und 2023 ist die Zahl der Anträge auf Begutachtung von 1,8 auf 2,9 Millionen gestiegen.