Entlastungsbudget für pflegende Angehörige
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine neue Leistung der Pflegeversicherung: den gemeinsamen Jahresbetrag - auch Entlastungsbudget genannt -, der durch die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geschaffen wurde.

Auch pflegende Angehörige brauchen zwischendurch einmal eine Auszeit - aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder zu ihrer eigenen Erholung. Für diese Situation gab es bereits finanzielle Hilfen zur Absicherung der Ersatzbetreuung. Die Beiträge für die sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden jetzt zu einem einheitlichen Entlastungsbudget zusammengelegt, das pro Jahr 3.539 Euro beträgt und von den Betroffenen flexibel je nach Bedarf eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen hat.
Zudem entfällt ab dem 1. Juli 2025 die sogenannte Vorpflegezeit von sechs Monaten, in der man bislang keine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen konnte.
Längere Bezugsdauer
Neu ist außerdem, dass die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der maximalen Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege angeglichen wird. Auch das Pflegegeld kann über diesen ganzen Zeitraum hinweg weiterhin zu 50 Prozent bezogen werden.
Wenn zum Beispiel ein Verwandter, Nachbar oder eine Freundin den pflegenden Angehörigen vertritt, ist es nun möglich, dieser Person für bis zu acht Wochen das Zweifache des Pflegegeldes als Lohn zu zahlen. Die Hilfe gilt aber nicht als Erwerbstätigkeit.
Warnung vor Betrug
Die Verhinderungspflege ist für Betrüger attraktiv und wird durch die neue Regelung noch interessanter für sie. Die am häufigsten angewandte Masche besteht darin, dass angebliche Berater und Beraterinnen anbieten, für die Betroffenen einen Antrag auf “Urlaubsgeld” auszufüllen und bei der Pflegeversicherung einzureichen. Den Großteil des Geldes behalten sie dann selbst, obwohl sie sich niemals um die pflegebedürftige Person gekümmert haben, die pflegenden Angehörigen werden mit 100 bis 200 “Urlaubsgeld” abgespeist.