Nachbarschaftshilfe: Übergangsregelung in Thüringen verlängert
Wer sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchte, muss weiterhin keinen Pflegekursus besuchen, um anerkannt zu werden. Ursprünglich sollte diese Regelung bis zum 31. Dezember 2024 gelten; jetzt wurde sie um ein Jahr verlängert.
Alle, denen mindestens ein Pflegerad 1 zugesprochen wurde, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieses Geld kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden.
Damit auch Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld sich um Pflegebedürftige kümmern können, wurde in Thüringen die Nachbarschaftshilfe eingeführt. Voraussetzung ist allerdings, dass kein Verwandtschaftsverhältnis und keine Wohn- oder Lebensgemeinschaft besteht und dass sich angehende Helfer und Helferinnen in einem von den Pflegekassen anerkannten Kursus für diese Aufgabe qualifizieren. Nur dann ist es möglich, ihre Dienste mit dem Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung zu honorieren.
Da aber in Thüringen bislang kein ausreichendes Angebot an Schulungen für die Nachbarschaftshilfe besteht, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, derzufolge der Nachweis des Besuchs einer entsprechenden Schulung vorerst entfällt. Diese Anordnung wurde jetzt um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Das heißt: Für die Registrierung in der Nachbarschaftshilfe ist der absolvierte Pflegekursus nach wie vor nicht erforderlich. Die Schulung muss jedoch bis zum 31.12.2025 nachgeholt werden.
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