Kategorie Gesundheitssystem

Mehr Ärzte braucht das Land

Die Thüringer Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass niemand länger als 20 Minuten zum nächsten Arzt oder zur nächsten Apotheke benötigen soll. Deshalb wurden die Fördermaßnahmen für Niederlassungen im ländlichen Raum ausgeweitet. 

Weißer Arztkittel mit Stethoskop um den Hals
Um die medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen, fördert die Landesregierung gezielt Arztpraxen und Apotheken auf dem Land. © Pixabay

Höhere Beträge

Bereits 2025 hatte das Land die Gründung oder Übernahme von Praxen und Apotheken auf dem Land mit 1,2 Millionen Euro unterstützt, wovon 26 Ärzte, neun Zahnärzte und ein Apotheker profitieren konnten. Jetzt wurde die bisherige maximale Fördersumme von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht. Dabei gilt: je kleiner der Ort, desto höher der ausgezahlte Betrag zur Unterstützung bei der Niederlassung. Zusätzlich kann jetzt noch ein Zuschuss von 5.000 Euro für eine barrierefreie Ausstattung der Praxisräume in Anspruch genommen werden. 

Weitergabe in der Familie

Gleichzeitig wurde der Kreis derjenigen, die die Förderung beantragen können, um Familienangehörige wie zum Beispiel Töchter und Söhne erweitert. Bisher waren Verwandte ersten Grades davon ausgeschlossen. Auch soll das Antragsverfahren erleichtert werden.

Landarztquote

Bereits 2024 hatte der Thüringer Landtag die Einführung einer sogenannten Landarztquote beschlossen, um Abiturientinnen und Abiturienten, deren Notendurchschnitt nicht ausgereicht hätte, um zum Medizinstudium zugelassen zu werden, den Zugang zur Universität zu ermöglichen. Im Gegenzug müssen sie sich bereit erklären, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in ländlichen Regionen als Arzt zu praktizieren. Die Quote wird erstmals zum Wintersemester 2026/27 eingeführt.