Hilfe für die Steuererklärung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Rentnerinnen und Rentnern Unterstützung bei der Steuererklärung.
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2024 lag der Freibetrag bei 11.784 Euro für Alleinstehende und bei 23.568 Euro für Verheiratete.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt.
Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre Herunterladen:„Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ (PDF, 867 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).