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Guthaben schnell verbrauchen

Mit Inkrafttreten des Pflegeneuordnungsgesetzes am 1. Januar 2027 wird für den Pflegegrad 1 der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Unklar ist, was aus angesparten Guthaben wird.  

Eine Grafik, die zeigt, wie ein Mann eine Frau mit Stock führt
Kleine Hilfen im Alltag helfen vielen Pflegebedürftigen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren. © Pixabay

Unterstützung im Alltag

Menschen ab dem Pflegegrad 1 haben bisher neben einem Zuschuss zur barrierefreien Umgestaltung ihrer Wohnung auch Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieses Geld wird von der Pflegeversicherung nicht automatisch aufs Konto überwiesen, sondern darf nur zweckgebunden eingesetzt werden. So können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese 131 Euro im Monat für die Bezahlung von Betreuungsangeboten, für eine Haushaltshilfe, für den Besuch einer Alzheimer-Gruppe oder die Begleitung bei einem Spaziergang verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anbieter dieser Dienstleistungen nach Landesrecht anerkannt und registriert sind. 

Entlastungsbetrag wird kaum genutzt

Die Bundesregierung plant, für diejenigen, die im Pflegegrad 1 eingestuft sind, den Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2027 zu streichen. Das betrifft laut Statistischem Bundesamt knapp 700.000 Menschen. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass dieses Geld in vielen Fällen gar nicht abgerufen wird. Pflegebedürftige wissen oft gar nicht, dass es ihnen zusteht. Vor allem aber finden sie keine entsprechenden Angebote an Unterstützungsleistungen in ihrer näheren Umgebung. Gesetzlich besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag bis zum 1. Juli des Folgejahres anzusparen. Danach verfällt das Guthaben.

Fehlende Übergangsregelung

Das Problem: Zurzeit ist unklar, was aus diesem angesparten Geld wird, wenn ab Anfang des kommenden Jahres der Entlastungsbetrag für den Pflegegrad 1 wegfällt. Nach Recherchen von Finanztip wurde bisher keine Übergangsregelung getroffen, Anfragen beim Bundesgesundheitsministerium blieben laut des Finanzinformationsdienstes unbeantwortet. 

Geld bis Jahresende verbrauchen

Finanztip empfiehlt daher Betroffenen, sich bei der Pflegekasse nach der Höhe des angesparten Guthabens zu erkundigen und dieses Geld möglichst noch bis Jahresende zu verbrauchen. Informationen zu allen anerkannten Anbietern für Dienstleistungen, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können, erhält man in jedem Pflegestützpunkt, bei der eigenen Pflegekasse und auf dem Internetportal Externer Link:AOK-Pflegenavigator: Pflegeangebote in Ihrer Nähe finden | AOK.

Finanzielle Einbußen

Wie jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll die Pflegebegleitung, die Menschen im Pflegegrad 1 in Zukunft statt des Entlastungsbetrags in Anspruch nehmen können, erst ab dem 1. Januar 2029 starten. Für 2027 und 2028 bedeutet das also einen finanziellen Verlust von jeweils 1572 Euro ohne jede Kompensation für die Betroffenen.